TIR auch 2011 regelmässig in diversen Medien vertreten
Auch im neuen Jahr ist die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) für Tierschutz-Kolumnen und -Artikelserien in verschiedenen Zeitschriften verantwortlich. Ausserdem gibt sie nach wie vor in der TV-Sendung "tierisch", die über Privatfernsehkanäle in der ganzen Schweiz ausgestrahlt wird, Auskunft zu tierrelevanten Rechtsproblemen. Der erste 2011er-Beitrag ist heute in der Bündner Woche (Büwo) erschienen.
12.01.2011
Wie schon in den vergangenen Jahren wird die TIR auch 2011 in verschiedenen Zeitschriften regelmässig Beiträge zu rechtsrelevanten Tierthemen veröffentlichen, um die Leser fundiert über die Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Tieren aufzuklären. Unter anderem ist sie im Schweizer Hunde Magazin, im Katzen Magazin, in der Zeitschrift "ProTier" sowie in der Bündner Woche (Büwo) jeweils mit einer eigenen Serie vertreten. Auch in der beliebten Fernsehsendung "tierisch" wird die TIR im neuen Jahr weiterhin verschiedene juristische Fragen der Mensch-Tier-Beziehung näher beleuchten.
Im ersten Büwo-Beitrag des neuen Jahres erläutern Gieri Bolliger und Andreas Rüttimann, unter welchen Umständen ein Tierhalter für die von seinem Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Dabei ist nur schon die Frage, wer als Halter im Sinne des Haftpflichtrechts gilt, nicht immer leicht zu beantworten. Während beispielsweise ein Nachbar, der nur einmalig für einige Stunden einen Hund zu sich nimmt, noch nicht als Halter gilt, ist ein professioneller Tiersitter für die Zeit, die ein Tier bei ihm verbringt, üblicherweise als dessen Halter anzusehen. Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag.