Eidgenössisches Hundegesetz abgelehnt – TIR bedauert negativen Entscheid des Nationalrats
Der Nationalrat hat sich gegen die Vorlage für ein eidgenössisches Hundegesetz ausgesprochen. Der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden wird damit auch künftig Sache der Kantone sein, womit die herrschende Rechtszersplitterung und -unsicherheit im Schweizer Hunderecht bestehen bleibt.
06.12.2010
Die grosse Kammer hat die Vorlage für ein gesamtschweizerisch geregeltes Hunderecht mit 95 zu 81 (bei 7 Enthaltungen) Stimmen abgelehnt. Gestört hat sich der Ständerat in erster Linie daran, dass den Kantonen keine Möglichkeit eingeräumt werden sollte, weiterhin eigene über das Bundesgesetz hinausgehende Regeln erlassen zu können. Nachdem sich der National- und Ständerat in diesem Punkt nicht einigen konnten, sprach sich die Einigungskonferenz an vergangenen Donnerstag mit 13 zu 11 Stimmen gegen den Vorbehalt zugunsten der Kantone aus, sodass die Räte nur noch die Möglichkeit hatten, diese Version der Vorlage anzunehmen oder abzulehnen. Durch den negativen Entscheid des Nationalrats ist das Gesetz nach mehrjähriger Beratung definitiv gescheitert.
Durch die Ablehnung einer bundesrechtlichen Regelung bleibt es nun weiterhin den Kantonen vorbehalten, Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu erlassen. Hundehalter werden sich somit auch künftig damit abfinden müssen, dass sie komplett unterschiedliche hunderechtliche Vorschriften zu beachten haben, je nachdem, in welchem Kanton sie sich gerade befinden. So sehen gewisse Kantone beispielsweise ein Halteverbot für gewisse Hunderassen vor, während andere die Haltung bestimmter Rassen einer Bewilligungspflicht unterstellen.
Einige Kantone hingegen verzichten vollständig auf die Aufzählung "gefährlicher Hunderassen". Überquert ein Halter mit seinem Hund eine Kantonsgrenze kann es zudem sein, dass er diesen auf der einen Seite frei laufen lassen darf, während er ihn auf der anderen Seite anleinen und ihm einen Maulkorb anlegen muss.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die bereits 2006 einen eigenen
Gesetzesvorschlag für ein gesamtschweizerisches Hunderecht vorgelegt
hat, zeigt sich tief enttäuscht über den negativen Entscheid des
Nationalrats. Die Annahme des Gesetzes wäre aus Sicht der TIR nicht nur
wegen der damit verbundenen Rechtvereinheitlichung sehr begrüssenswert
gewesen, sondern auch, weil es auf generellen Rasseverbotslisten oder an
gewisse Hunderassen gebundene allgemeine Maulkorb- oder Leinenpflichten
verzichtet hätte. Leider hat das Parlament die Chance vertan, das
unzumutbare Durcheinander unzähliger unterschiedlicher kantonaler
Vorschriften durch ein schweizweit einheitliches und ausgewogenes
Hunderecht zu ersetzen.
- Übersicht über die kantonalen Hundegesetzgebungen
- Stellungnahme Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zum Hundegesetz-Entwurf vom 27. Januar 2010
- Radio DRS 1 vom 7.12.2010: Andreas Rüttimann über die Ablehung eines eidgenössischen Hundegesetzes durch den Nationalrat
- Blick am Abend vom 08.06.2009: Baxter beisst sich die Zähne aus
- Newsmeldung vom 8. Juni 2009: Untauglicher WBK-Entwurf: Eidgenössisches Hundegesetz für die Katz
- Newsmeldung vom 22. Februar 2010: Durchbruch nahe: WBK des Ständerats spricht sich für ein vorbehaltloses eidgenössisches Hundegesetz aus
- Newsmeldung vom 16. März 2010: TIR hoch erfreut über Ständeratsentscheid zu vorbehaltlosem Hundegesetz