Durchbruch nahe: WBK des Ständerats spricht sich für ein vorbehaltloses eidgenössisches Hundegesetz aus
Die WBK empfiehlt dem Ständerat die Annahme des Entwurfs für ein schweizweites Hundegesetz. Anders als der Nationalrat, der den Gesetzesentwurf letzten Sommer guthiess, folgt die ständerätliche Kommission allerdings dem dringenden Wunsch der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und spricht sich für eine Streichung von Art. 13 des Entwurfs aus, der den Kantonen die Möglichkeit offen liesse, weiterhin strengere Vorschriften zu erlassen.
22.02.2010
Gemäss einer Umfrage, die die WBK (Kommission für Wissenschaft Bildung und Kultur) unter den Kantonen durchgeführt hatte, wären 17 Kantone bereit, zugunsten eines landesweit einheitlichen Hunderechts auf weitergehende Regelungen zu verzichten, falls die Räte einem nationalen Hundegesetz zustimmen. Um eine landesweite Vereinheitlichung des Hunderechts erzielen zu können, beschloss die WBK daher, dass den Kantonen die in Art. 13 gegebene Möglichkeit nicht mehr gewährt werden soll. Wie schon der Nationalrat lehnt die Kommission zudem auch verbindliche Listen, die die Haltung von Hunden gewisser Rassen verbietet oder generell mit Pflichten wie Maulkorb- oder Leinenzwang verbindet, erfreulicherweise ab. Der Bundesrat soll allerdings die Haltung potenziell gefährlicher Hunde für bewilligungspflichtig erklären können.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte von Beginn an die Streichung von Art. 13 des Entwurfs gefordert (siehe Newsmeldung vom 8. Juni 2009) und begrüsst daher die Entscheidung der WBK ausdrücklich.
Die Bemühungen, das Hunderecht schweizweit zu vereinheitlichen, würden
durch den Vorbehalt zugunsten der Kantone geradezu ad absurdum geführt.
Schliesslich ist nicht anzunehmen, dass die Kantone ihre bereits
bestehenden Sonderregelungen aufheben würden. Statt landesweit Klarheit
zu schaffen, käme so zu unzähligen kantonalen und kommunalen Regelungen
vielmehr lediglich eine weitere hinzu, die die Mindestanforderungen für
die anderen festlegt.
Es bleibt zu hoffen, dass der Ständerat der
Empfehlung der WBK folgt und so den Weg für die gesamtschweizerische
Vereinheitlichung des Hunderechts ebnet.