Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in der "Arena" zum Thema Tierversuche
In der Arena vom 16. Oktober 2009 wurde über das Urteil des Bundesgerichts über das Verbot zweier Affenversuche diskutiert. Die Seite des Tierschutzes wurde dabei unter anderem von Dr. Antoine F. Goetschel, Zürcher Tieranwalt und Stiftungsrat der TIR, sowie von Dr. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, vertreten.
19.10.2009
Das Bundesgericht hatte entschieden, dass die fraglichen Affenversuche nicht zuzulassen seien, da es die Belastung, die diese für die Affen bedeuteten, als schwerer wiegend erachtete als den zu erwartenden Nutzen für die Menschen. Während der Entscheid von der Seite der Forschung und der Pharmakonzerne (unter anderem vertreten durch Adriano Aguzzi, Hirnforscher Universität Zürich und Hans-Peter Schreiber der Ethikkommission der Novartis) scharf kritisiert wurde, zeigte sich die Tierschutzseite mit diesem zufrieden. Seitens der Forschung sah man in erster Linie den Forschungsstandort Schweiz gefährdet.
Die Vertreter des Tierschutzes argumentierten hingegen, das
Bundesgericht habe in seinem Urteil lediglich geltendes Recht korrekt
angewendet.
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