Rechtsstreit um Affenversuche vor Bundesgericht
Nachdem die Ansicht der kantonalen Tierversuchskommission, wonach zwei Tierversuche mit Primaten rechtswidrig sind und gegen die Tierwürde verstossen, sowohl von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich als auch vom Verwaltungsgericht vollumfänglich gestützt worden ist, haben die betroffenen Forscher die Angelegenheit nun vor Bundesgericht weitergezogen.
04.10.2008
Das Verfahren um die Zulässigkeit der beiden umstrittenen Versuche dauert nun fast schon zwei Jahre. Nachdem die kantonale Tierversuchskommission die zwei vom Veterinäramt bewilligten Experimente mit Primaten als nicht rechtmässig und gegen die Tierwürde verstossend beurteilt hat, hat sie diese auf dem Rechtsweg angefochten und bislang von allen Instanzen Recht erhalten. Näheres hierzu erfahren Sie in den Newsmeldungen vom 02.03.2007 und 06.05.2008.
Die betroffenen Forscher haben die beiden Verfahren nun vor Bundesgericht anhängig gemacht, das im Verlauf der nächsten Monate definitive Urteile in diesen Angelegenheiten fällen wird.
Die Tierversuchskommission, in der auf Tierschutzseite mit dem Geschäftsleiter der TIR auch die Stiftung für das Tier im Recht vertreten ist, hat auf die entsprechenden Beschwerdeschriften reagiert und ihren Standpunkt in ausführlichen Stellungnahmen noch einmal klar gemacht. Sie ist zuversichtlich, dass nach den Vorinstanzen auch das Bundesgericht ihren Argumenten folgt und den fragwürdigen Tierversuchen eine Bewilligung verwehrt bleibt.