TIR-Artikel in der Erstausgabe von "Sicherheit & Recht" zur Gesetzgebung über gefährliche Hunde
In der ersten Ausgabe der neuen juristischen Fachzeitschrift "Sicherheit & Recht" (Ausgabe 1/2008, S. 57f., Dike Verlag Zürich) beleuchten Dr. Gieri Bolliger und Michelle Richner von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) den undurchsichtigen Paragraphendschungel zum Hund im Schweizer Recht.
24.06.2008
Dabei zeigen sie unter anderem auf, wie in den Kantonen Glarus, Uri, Zug, Wallis und Graubünden keine eigentlichen Hundegesetzgebungen bestehen, während alle anderen 21 Kantone über eigene Hundegesetze verfügen, die sich inhaltlich zum Teil erheblich unterscheiden. Neben Leinen- und Maulkorbpflichten oder obligatorischen Haftpflichtversicherungen sehen einige Kantone Bewilligungspflichten oder gänzliche Verbote für potenziell gefährliche Hunde vor.
Eine vernünftige Lösung kann – wie von der TIR bereits 2006 gefordert – einzig in einem einheitlichen "Bundesgesetz für den Schutz vor und von Hunden" liegen, das sämtliche kantonalen und kommunalen Bestimmungen ersetzt. Dieses sollte aber angemessen sein und vor allem auch auf nachweislich ungeeignete Massnahmen wie generelle Leinen- und Maulkorbpflichten oder Pauschalverbote ganzer Hunderassen verzichten. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.