TIR begrüsst neue Tierschutzverordnung grundsätzlich und unterstützt die Ausbildung von Heimtierhaltern mit eigener Publikation
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist erfreut über das Inkrafttreten der neuen Tierschutzgesetzgebung im September 2008. Gleichzeitig trägt sie mit einer eigenen umfassenden Publikation über die Rechte und Pflichten von Heimtierhaltern zur Information im Tierschutz bei.
23.04.2008
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist erfreut und erleichtert über den heutigen Entscheid des Bundesrates, per 1. September 2008 neben dem neuen Tierschutzgesetz auch die revidierte Tierschutzverordnung in Kraft zu setzen. Obschon längst nicht alle Forderungen des Tierschutzes erfüllt wurden, wird das neue Tierschutzgesetz zumindest in einigen Punkten wichtige Neuerungen enthalten. Insbesondere die ausdrückliche Nennung der tierlichen Würde, deren Schutz ein Grundprinzip des neuen Gesetzes darstellt, bedeutet einen bedeutsamen Fortschritt.
Für eine inhaltliche Bewertung der sehr umfassenden neuen Tierschutzverordnung ist eine vorherige ausführliche Analyse der einzelnen Bestimmungen erforderlich. In vielen Bereichen bedeutet das neue Recht gegenüber dem bisherigen aber deutliche Fortschritte. Die TIR begrüsst auch ganz klar die neue Stossrichtung des Bundesrats, der mit der neuen Tierschutzverordnung und seiner Informationskampagne vor allem auf die Bereiche Ausbildung und Information der Tierhaltenden setzt.
Die Stiftung für das Tier im Recht unterstützt die
Informationsvermittlung von Tierschutzwissen mit einem umfassenden
Ratgeberbuch, das sie auf der Grundlage ihrer jahrelangen Praxis im
Erteilen von Rechtsauskünften verfasst. Der Ratgeber wird im Herbst 2008
erscheinen und alle wichtigen Rechtsfragen für Heimtierhalterinnen und -halter ausführlich beantworten.