Zürcher Tieranwalt mit viel Biss – erfreulicher erster Zwischenbericht nach 99 Tagen Amtszeit!
Seit 1. November 2007 amtet Antoine F. Goetschel, der ehemalige Geschäftsleiter der TIR, als offizieller Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich (Tieranwalt). Anlässlich der heutigen Medienkonferenz an der Universität Zürich orientierte er über seine ersten 99 Amtstage. Obwohl der in diesen drei Monaten durchschnittlich verfügte Bussenwert mit 520 Franken über dem von der TIR für das Jahr 2006 berechneten gesamtschweizerischen Wert von 458 Franken liegt, fordert Goetschel Staatsanwaltschaften und Statthalterämter auf, künftig generell höhere Bussen auszusprechen.
08.02.2008
Der Zürcher Tieranwalt kritisierte weiter, dass zu viele Verstösse gegen das Tierschutzgesetz bagatellisiert würden. Dies geschieht etwa, indem auf – zum Teil äusserst fragwürdige – Ausreden der Beschuldigten eingegangen und die Verfahren in der Folge entweder eingestellt oder die Täter zu milde beurteilt werden. Ein wichtiger Faktor für die zu tiefen Sanktionen stellt die sich bei den Strafvollzugsbehörden offenbar eingebürgerte Praxis dar, Tierquälereien allzu schnell als fahrlässig verübt und somit als Übertretungen (mit einem Strafrahmen bis zu 20'000 Franken Busse) zu qualifizieren. Eine Tierquälerei gilt jedoch aus rechtlicher Sicht nur dann als ein Vergehen und wird mit Freiheitsstrafe oder Busse bestraft, wenn sie vorsätzlich, d.h. wissentlich und willentlich verübt wurde.
In den 110 Fällen, die der Zürcher Tieranwalt in den ersten 99 Tagen bearbeitet hat, wurden fünf Rekurse, eine Berufung sowie 14 Stellungnahmen eingereicht. In 30 Verfahren konnten mehr oder weniger zufrieden stellende Verurteilungen verzeichnet werden. Die beurteilten Fälle betreffen in 74% Heimtiere, 14% Nutztiere, 9% Wildtiere, 2% Sporttiere und in 1% Versuchstiere.
Eine genauere Untersuchung der betroffenen Tierarten zeigt, dass mit 62%
deutlich am häufigsten Hunde von Tierschutzwidrigkeiten betroffen sind.
Katzen, Rinder, Schweine, Schafe/Ziegen und Nager liegen mit je 4%
deutlich dahinter. Bei einer Einteilung nach typisierten Fallgruppen
liegt die Gruppe der mangelhaften Haltung mit 37% deutlich an der
Spitze, gefolgt von 13% Vernachlässigungsfällen und je 11% Fällen der
übermässigen Härte/Überanstrengung und der Misshandlung.
Die TIR
zeigt sich sehr erfreut über den beherzten und gelungenen Start und das
grosse Engagement des neuen Tieranwalts und seiner Assistentin und
wünscht den beiden für den weiteren Verlauf der Amtszeit weiterhin viel
Biss, Durchhaltevermögen und Erfolg.