Haarscharfe nationalrätliche Ablehnung einer Parteistellung für Tiere im Strafverfahren!
Mit hauchdünnen 79 zu 78 Stimmen hat der Nationalrat den ausgewogenen Kommissionsvorschlag abgelehnt, der kantonalen Fachstelle für Tierschutz im Rahmen der eidg. Strafprozessordnung eine Parteistellung im Strafverfahren wegen Tierschutzwidrigkeiten zuzusprechen. Selbst diese gegenüber einer Tieranwaltschaft nach Zürcher Modell stark abgeschwächte Form, den Tieren im Strafverfahren eine Stimme zu verleihen, zerbrach am Widerstand bäuerlicher Kreise und der Kantone.
18.06.2007
Die Stiftung für das Tier verdankt den grossen Einsatz der nationalrätlichen Rechtskommission, die sich ernsthaft und eingehend mit der fehlenden Parteistellung von Tieren im Strafverfahren und mit dem Nachholbedarf beim Vollzug des strafrechtlichen Tierschutzes (vgl. Newsmeldung vom 09.02.2007) auseinander gesetzt hat. Nach dem Zufalls-Nein wird es darum gehen, die kantonalen Vollzugsverantwortlichen weiter für die Problematik des strafrechtlichen Tierschutzes zu sensibilisieren. Auch setzt die Stiftung für das Tier im Recht alles daran, sie in ihrer anspruchsvollen Aufgabe etwa mit praxisorientierten Hilfen wie der Datenbank sämtlicher Tierschutzstraffälle und weiteren konkreten Vollzugsinstrumenten zu unterstützen.
Dankbar ist die Stiftung überdies für den ausdrücklichen Vorbehalt, dass
die Kantone weiterhin einer Behörde Parteistellung im Strafverfahren
zusprechen kann.
Da es sich beim "Rechtsanwalt für Tierschutz in
Strafsachen des Kantons Zürich" um eine solche "Behörde" handelt (vgl.
den entsprechenden Aufsatz in der Schweizerischen Zeitschrift für
Strafrecht, 1994, Band 112, Seite 84f.), befindet sich diese wichtige
Institution zumindest ausser Lebensgefahr.