Stiftung für das Tier im Recht referiert am "Mensch und Tier"-Kongress in Berlin zu den rechtlichen Aspekten des pädagogischen und therapeutischen Einsatzes von Tieren
Vom 17. bis 19. Mai 2007 fand an der berühmten Humboldt-Universität in Berlin ein grosser interdisziplinärer Kongress zum Thema "Mensch und Tier: Tiere in Prävention und Therapie" statt. Den Schwerpunkt der von rund 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besuchten Veranstaltung bildete die zunehmende Bedeutung von Tieren für die Gesundheit des Menschen.
23.05.2007
Hochkarätige ReferentInnen – so unter anderen Erhard Olbrich, Dennis C. Turner, Reinhold Bergler, Kurt Kotrschal oder Andrea M. Beetz – präsentierten im Plenum den neusten wissenschaftlichen Erkenntnisstand in der Mensch-Tier-Beziehung, wobei die aktuellen Ergebnisse aus Medizin, Psychologie, Pflegewissenschaften und Pädagogik anschliessend in zahlreichen Seminarien vertiefend diskutiert wurden. Ergänzt wurde der Kongress durch die Präsentation verschiedenster tiergestützter Aktivitäten und Initiativen (das vollständige Kongressprogramm findet sich unter www.mensch-tier-kongress-2007.de).
Vor dem Hintergrund des insgesamt sehr positiven pädagogischen und gesundheitlichen Einflusses von Tieren standen in den meisten Vorträgen und Workshops die Vorteile der tiergestützten Therapie für den Menschen im Vordergrund. Angesichts dieser verheissungsvollen Ergebnisse war es jedoch umso wichtiger, dass die Seite der Tiere nicht vergessen ging und kritisch hinterfragt wurde. Im sehr gut besuchten und von Roman Kolar (Deutscher Tierschutzbund DTB) moderierten Workshop "Die Belange des Tieres" wurde die Thematik aus der Sicht des Tierschutzes beleuchtet, wobei sich auch die Stiftung für das Tier im Recht einbringen durfte.
Gieri Bolliger zeigte in seinem Referat "Tiertherapie aus rechtlicher
Sicht" auf, dass die nationalen Tierschutzgesetzgebungen den Einsatz von
Tieren zu therapeutischen oder pädagogischen Zwecken bislang nicht bzw.
lediglich über die allgemeinen Bestimmungen zur Tierhaltung regeln.
Im Zusammenhang mit der Forderung nach strengen spezifischen Normen
gegen die drohende Überbeanspruchung und Instrumentalisierung von
Therapietieren stellte Bolliger dem interessierten Publikum auch den
Grundsatz der Würde der Kreatur vor, der in der Schweiz bereits seit
1992 auf Verfassungsebene geregelt ist und voraussichtlich ab 2008 auch
eine bedeutende Säule des neuen eidgenössischen Tierschutzgesetzes
darstellen wird. Das Referat fand grossen Anklang und stellte die
Grundlage für eine sehr lebhafte Diskussion dar. Da sich der Kongress
ausdrücklich auch an die junge wissenschaftliche Generation aus den
verschiedensten Fachbereichen der Mensch-Tier-Beziehung richtete, bleibt
zu hoffen, dass der "wissenschaftliche Nachwuchs" vor allem auch für
die Aspekte des Tierschutzes und Tierschutzrechts sensiblisiert werden
konnte und diesen in der tiergestützten Therapie künftig allgemein mehr
Bedeutung beigemessen wird.