Begrüssenswerte Neuerungen in der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Veterinärdienst
Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst die heute bekannt gemachte Verordnung des Bundesrats über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst. Bei der Vereinheitlichung der Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte wird dabei erfreulicherweise auch besonderes Augenmerk auf rechtliche Aspekte gelegt, was einer langjährigen tierschutzrechtlichen Forderung entspricht.
24.01.2007
Aus Sicht des Tierschutzrechts ist namentlich die obligatorische Weiterbildung aller Fachpersonen des öffentlichen Veterinärdienstes in verwaltungs-, straf- und spezifisch tierschutzrechtlichen Belangen begrüssenswert. Grosse Bedeutung hat dieser Umstand insbesondere, weil der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung in erster Linie in den Händen der kantonalen Veterinärämter liegt. Erhebliche praktische Vollzugsdefinite hatten ihren Ursprung in der Vergangenheit nicht selten auch in der mangelnden Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in Gesetz, Verordnung und Richtlinien sowie der entsprechenden Gerichtspraxis - ebenso wie bezüglich jener zum Verwaltungs- und Strafrecht.
Vor dem Hintergrund der neuen vereinheitlichten Regelung sollte der Vollzug des Tierschutzrechts künftig besser gewährleistet werden können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die neue Verordnung strikte umgesetzt und rechtlichen Aspekten bei der Aus- und Weiterbildung von Personen im öffentlichen Veterinärdienst tatsächlich auch gebührendes Gewicht eingeräumt wird. Die Stiftung für das Tier im Recht unterstützt die hierfür zuständigen Instanzen auch weiterhin jederzeit gerne mit Rat und Tat.