Freiwillige Pflege eines angefahrenen Wildtieres – Tierliebe oder Bärendienst?
(Blick vom 30.05.2006 Seite 15 und 31.05.2006 Seite 18)
Wurde Lolita Morena in der Dienstagsausgabe des Blicks (30.05.2006) noch als Retterin eines angefahrenen und anschliessend von ihr gesund gepflegten Jungfuchses gefeiert, wirft ihr Verhalten bereits einen Tag später kritische Fragen auf.
01.06.2006
Die ehemalige Miss Schweiz – neuerdings das Aushängeschild der "Tierschutzanwalt-Initiative" des Schweizer Tierschutz STS – hat einen in der Nähe ihres Hauses angefahrenen Jungfuchs, dessen Mutter durch den Unfall getötet wurde, mit nach Hause genommen und (anfangs mit einer Babyflasche) während den letzten vier Wochen derart gepflegt, dass das Tier heute schon fast wieder im Vollbesitz seiner Kräfte sei.
Zu Recht weist ein vom Blick zitierter Jagdaufseher nun aber darauf hin, dass ein von Menschen aufgezogener Jungfuchs auf keinen Fall mehr ausgewildert werden kann. Das Tier wird sich in der Wildnis nicht mehr zu Recht finden und aus lauter Gewohnheit nach der Aussetzung im Wald sofort wieder den Kontakt zu Menschen suchen. Weil zutrauliche Füchse schwere Krankheiten wie den Fuchsbandwurm übertragen können, empfehle sich eine Distanzwahrung.
Inwieweit Lolita Morena dem Fuchs einen (Bären-)Dienst erwiesen hat, sei
somit dahingestellt. Ihr Verhalten ist zwar medienwirksam, aus der
Sicht des Tierschutzes aber fragwürdig.
Von der Vorzeigefrau einer
Tierschutzorganisation dürfte man doch ein etwas umsichtigeres Vorgehen
erwarten.
Da eine Wiederaussetzung des Tieres kaum mehr in Betracht zu
ziehen ist, müsste die Dame das Füchslein nun wohl konsequenterweise bei
sich behalten. Beim Fuchs handelt es sich aber um ein Wildtier (d.h.
ein im Gegensatz zu Haustieren nicht domestiziertes, vom Menschen
weitgehend unabhängig gebliebenes Tier), weshalb seine Haltung nach Art.
6 des Tierschutzgesetzes (TSchG) und nach Jagdrecht eine Bewilligung
braucht und – vor allem natürlich – die hierfür nötigen Kenntnisse. Eine
Wildtierhaltung ohne Bewilligung wäre hingegen gesetzeswidrig (siehe
Typisierte Fallgruppe "Private Haltung von Wildtieren ohne Bewilligung")
– und somit ein Fall für just jenen Tieranwalt, für dessen Einsetzung
Lolita Morena sich im Namen des STS stark macht.