„Vollzugsleitfaden für Hundefälle“ für Behörden und Hundehaltende
Im Rahmen der "Hund 06", der vom 27. bis 29. Januar 2006 in Winterthur durchgeführten und von über 11'000 Zuschauern besuchten grössten Hundefachmesse der Schweiz, hat die Stiftung für das Tier im Recht zusammen mit der Stiftung für das Wohl des Hundes eine Tagung zu Vollzugsfragen des Tierschutzrechts durchgeführt.
31.01.2006
Im Rahmen der "Hund 06", der vom 27. bis 29. Januar 2006 in Winterthur durchgeführten und von über 11'000 Zuschauern besuchten grössten Hundefachmesse der Schweiz, hat die Stiftung für das Tier im Recht zusammen mit der Stiftung für das Wohl des Hundes eine Tagung zu Vollzugsfragen des Tierschutzrechts durchgeführt.
Für die von einem sehr interessierten zahlreichen Publikum verfolgten Referate konnte eine Reihe von Fachleuten gewonnen werden. Dr. Ruth Baumgartner vom Veterinäramt des Kantons Zürich sprach über "Erfahrungen mit Hunden betreffend Vollzug der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung" und vermittelte dabei einen eindrücklichen Einblick in die Vollzugspraxis des kantonalen Veterinäramts. Dr. Heinrich Binder und Dr. Silke Bruhn (beide vom Bundesamt für Veterinärwesen) referierten anschliessend über die "Einfuhr von kupierten Hunden – Rechtliche Grundlagen, Vollzug und Strafverfolgung" und "Erfahrungen mit Hundefällen im grenztierärztlichen Dienst". Auch hier waren die Ausführungen insbesondere ihres hohen Praxisbezugs wegen sehr wertvoll. Eindrücklich wurden die Sorgen und Nöte derjenigen Rückkehrer am Zürcher Flughafen geschildert, die einen in den Ferien in ans Herz gewachsenen kupierten Strassenhund für viel Geld wieder an den Ursprungsort zurück schicken müssen.
Dr. Antoine F. Goetschel und Dr. Gieri Bolliger stellten darauf den von der Stiftung für das Tier im Recht konzipierten "Leitfaden für Vollzugsorgane im Tierschutzrecht – insbesondere für Hundefälle" vor. Darin wird Polizei-, Strafuntersuchungs- und Verwaltungsbeamtinnen und –beamten das nötige juristische Fachwissen vermittelt, das für die Abklärung von Hundefällen benötigt wird. Behandelt werden Verwaltungsmassnahmen, Tierschutzstraftatbestände, die Kennzeichnungspflicht und kurz das Thema "Gefährliche Hunde".
Der Leitfaden bedeutet für Vollzugsorgane eine bedeutende Praxishilfe
und ist sowohl als umfassende (und elektronisch verlinkte) Vollversion
als auch als Kurzfassung für die Westentasche abrufbar. Der Leitfaden
ist auch für alle jene konzipiert, die beruflich oder privat mit
Hundefällen zu tun haben, also auch Hunde haltende, Tierschutz- und
tiernahe Organisationen und Tierheime.
Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine mit allen Referenten
besetzte Podiumsrunde, bei der die angesprochenen Themen noch vertieft
wurden. Unter reger Teilnahme des interessierten Publikums wurde dabei
insbesondere die die Gemüter derzeit stark bewegende Problematik rund um
gefährliche Hunde diskutiert.
Tagungsunterlagen:
- Programm Hundefachtagung an der Hundemesse 06
- Vortrag "Erfahrungen mit Hunden betreffend Vollzug der eidg. Tierschutzgesetzgebung von Dr. med. vet. Ruth Baumgartner, Kantonales Veterinäramt Zürich
- Vortrag "Einfuhr von kupierten Hunden - rechtliche Grundlagen, Vollzug und Strafverfolgung" von Dr. med. vet. Heinricht Binder, Bundesamt für Veterinärwesen
- Artikel in der Tierwelt Nr. 8 2006 von Christine Naef über den Vortrag von Dr. med. vet. Heinricht Binder über kupierte Hunde "Missachtung des Importverbots von kupierte Hunden".
- Vortrag "Grenzerfahrungen mit Hunden" von Silke Bruhn, Bundesamt für Veterinärwesen
- Leitfaden für Vollzugsorgane im Tierschutzrecht – insbesondere für Hundefälle