Anwalt für Labortiere? Falscher Eindruck über die Rechtsstellung Zürcher Labortiere
Nach den heutigen „20minuten“ (13.9.2005, S. 3) sollen Zürcher Labortiere im Tierschutzbeauftragten Hans Sigg neu einen „Anwalt“ haben.
13.09.2005
Schön wär’s, wenn sich Labortiere vor Staatsanwaltschaften und Gerichten gegen Tierschutzwidrigkeiten anwaltlich vertreten lassen könnten. Dies ist aber nicht der Fall. Wohl sind die Anstrengungen eines Tierschutzbeauftragten praktisch bedeutsam. Sie ersetzen aber eine Anwältin oder einen Anwalt vor Gericht keineswegs. Selbst dem eigentlichen Tieranwalt des Kantons Zürich, Dr. Markus Raess, sind vom kantonalen Tierschutzgesetz bei Tierversuchen die Hände gebunden. Die Mitglieder der kantonalen Tierschutzkommission ihrerseits stehen unter dem Amtsgeheimnis. Kein Wunder also, befassen sich von derzeit mehr als 3'500 Straffällen im Tierschutz seit 1993 bloss gerade 19 mit Tierversuchen.
Dabei kam es nicht etwa zu Verurteilungen wegen Zufügen unnötiger
Schmerzen oder Leiden, sondern bloss wegen der Durchführung von Tierversuchen ohne Bewilligung.
TieranwältInnen
und Tieranwälte gehören gesetzlich verankert. Der Begriff soll aber
nicht inflationär und falsch gebraucht werden.