DIE Bibliothek zum Tier in Recht und Gesellschaft: 4’000-er Grenze überschritten. Schweizer Tierschutz-Straffälle bald auch 2004-Fälle online
02.05.2005
Ausserdem stellt die Stiftung für das Tier im Recht sämtliche Entscheide zum Tierschutzstrafrecht zur Verfügung, die in den letzten zehn Jahren dem Bundesamt für Veterinärwesen gemeldet wurden. Die rund 3000 Entscheide sind unter Tierstraffälle CH abrufbar. Damit sollen der in der Bundesverfassung geforderte Schutz der Würde der Kreatur und der Schutz des Tieres besser als bisher durchgesetzt werden. Die Datenbank der Tierstraffälle CH bildet ein praxistaugliches Instrument für PolizeibeamtInnen, Untersuchungsbehörden, Gerichte und Tier-Organisationen. Auch alle Tier-Haltenden und -Nutzenden erfahren mithilfe der Sammlung, wo die strafrechtlichen Grenzen ihres Handelns liegen, und Tierärztinnen und Tierärzte können ihre Kundschaft in Fragen des Tierschutz-Strafrechts besser beraten. Die Stiftung für das Tier im Recht trifft Vorbereitungen, die Fälle aus dem Jahre 2004 ebenfalls einzulesen und - je nach Finanzierung - auch die früheren Fälle aus dem Kanton Zürich.
Die Entscheide werden anonymisiert präsentiert: Die persönlichen Daten der verurteilten bzw. freigesprochenen Personen bleiben geheim. Veröffentlicht werden die offiziellen Angaben zum tierschutzstrafrechtlich relevanten Sachverhalt und die entsprechende Sanktion (Haft, Busse oder Gefängnis). Besonders interessante Fälle werden kurz kommentiert. Abrufbar sind die Entscheide z. B. nach: Tierart, typisierter Fallgruppe, Strafbestimmung, Strafe, Entscheidform oder nach Kanton. Die Suchkriterien können miteinander kombiniert werden. In Kurzform verfügbar sind alle dem Bundesamt für Veterinärwesen gemeldeten kantonalen Entscheide der Jahre 1990 bis 2002, ausgenommen sind jene des Kantons Zürich, von denen die Jahre 1999 bis 2002 erfasst wurden. Die Datenbank Tierstraffälle CH wird stets erweitert. Sobald es die Mittel der Stiftung wieder erlauben, soll sie auch die Zürcher Fälle von 1990 bis 1998 enthalten, ebenso die gesamtschweizerischen Entscheide des Jahres 2004.
Mit dem Suchkriterium "Typisierte Fallgruppe (Detail)" soll der Vollzug des Tierschutzes erheblich einfacher werden. Bei der Auswertung der rund 3000 Strafentscheide wurde klar, dass es sinnvoll sein würde, wenn die häufigsten Straftaten systematisch abrufbar sind. Das ist nun möglich. Mit der Option, die rund siebzig Fallgruppen aufzulisten, wird die Aufnahme des Tatbestandes, die Protokollierung und der Quervergleich wesentlich erleichtert, die Strafuntersuchungs- und Vollzugsbehörden können weitaus effizienter arbeiten.