Die neue Direktzahlungs-Kürzungsrichtlinie der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz vom 27.01.2005
11.02.2005
Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst grundsätzlich die Bemühungen der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren um eine Vereinheitlichung des Sanktionssystems und mehr Transparenz in der Politik bei der Verteilung bzw. Kürzung von Staatsbeiträgen an landwirtschaftliche Betriebe.
Aus tierschützerischer Sicht können zwar nicht alle Neuerungen überzeugen. Bedauerlich ist insbesondere die Aufhebung des bislang in der Richtlinie vorgesehenen Ausschlusses von den Direktzahlungen für Landwirte, die während dreier aufeinander folgender Jahre die gesetzlichen Mindestauflagen nicht erfüllt haben. Stattdessen sieht die neue Richtlinie hierfür nun lediglich einen Prämienabzug von CHF 6000 vor. Dennoch stellt die neue und gegenüber ihrer Vorgängerin vereinfachte Direktzahlungs-Kürzungsrichtlinie einen Schritt in die richtige Richtung eines gesamtschweizerisch vereinheitlichten Tierschutzvollzugs auch im Landwirtschaftsbereich dar. Dieser gestaltet sich in der Praxis nach wie vor als schwierig und uneinheitlich.
Im Bereich des strafrechtlichen Tierschutzes hat die Stiftung für das Tier im Recht das gesamte dem Bundesamt für Veterinärwesen vorliegende Fallmaterial systematisiert und in einer eigens hierfür konzipierten Datenbank erfasst. Das eingelesene Fallmaterial kann über verschiedene Suchfunktionen abgerufen werden und stellt gesamthaft einen umfassenden Überblick über die Vollzugspraxis schweizerischer Untersuchungs- und Gerichtsbehörden im Tierschutzstrafrecht dar.
Die Datenbank bildet in verknappter Form auch Teil der TIER-CD-ROM. Die Stiftung für das Tier im Recht hält eine ähnliche Zusammenstellung als wesentliches Hilfsmittel für die zuständigen Vollzugsbehörden im verwaltungsrechtlichen Tierschutz auch im Landwirtschaftsbereich für nützlich.