TIR erstattet Strafanzeige gegen Circus Royal wegen Tierwürdemissachtung
Der Schweizer Circus Royal zeigt in dieser Saison eine fragwürdige Löwennummer. Die gesetzlich geschützte Tierwürde wird dabei klar missachtet. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erstattet daher Strafanzeige wegen Tierquälerei und fordert eine sofortige Einstellung der entwürdigenden Show.
10.08.2016
Wird die Tierwürde verletzt, muss dies durch gewichtige Gründe gerechtfertigt werden. Die Haltung und Dressur von Wildtieren in Zirkusbetrieben dient einzig der Unterhaltung des Publikums. Ein solcher Zweck kann die schweren Belastungen, die den Tieren zugemutet werden, jedoch keinesfalls rechtfertigen. Dies trifft grundsätzlich auf alle in der Manege vorgeführten Tiere zu, insbesondere aber auf die Löwen, die im Circus Royal, der derzeit in der Ostschweiz gastiert, zu artwidrigen und entwürdigenden Verhaltensweisen gezwungen werden.
Demonstriert wird dabei in erster Linie die Machtposition des Menschen über wilde Tiere. Während die Löwen einerseits durch Provokation mit Peitsche und Stock aggressiv wirken sollen, werden sie anderseits durch Tätscheln und Kraulen zu willenlosen Kuscheltieren degradiert. Die fragwürdige Tiernummer impliziert, dass der Mensch als herrschende Spezies alles unterwerfen und beliebig dominieren kann und darf. Statt das Publikum für die Bedürfnisse und den Schutz der Tiere zu sensibilisieren, wird ein fatales Mensch-Tier-Verhältnis zementiert, indem Raubtiere als reiner Spassfaktor regelrecht vorgeführt werden.
Die Löwennummer des Circus Royal missachtet in massiver Weise den Eigenwert der betroffenen Löwen, die gleichermassen erniedrigt und instrumentalisiert werden. Die TIR hat daher am 9. August bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eine ausführlich dokumentierte Strafanzeige wegen Tierquälerei eingereicht. Ausserdem verlangt die TIR die sofortige Einstellung der gesetzeswidrigen Löwennummer.
Bereits anfangs 2016 hat die TIR gemeinsam mit ProTier und Vier Pfoten eine Petition für ein längst überfälliges Verbot von Wildtieren im Zirkus lanciert (www.keine-wildtiere-im-zirkus.ch). Weltweit haben bereits mehr als 30 Länder die entsprechende Tierschutzproblematik erkannt und Verbote für alle oder bestimmte Tierarten in Zirkussen erlassen. Es ist unhaltbar, dass die Schweiz dem entsprechenden Standard beträchtlich hinterherhinkt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, oder
MLaw Christine Künzli, stv. Geschäftsleiterin der TIR
(beide erreichbar unter 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org)