Politiker bevorzugen Abtreibung und Tötung als Lösung! – Nationalrat lehnt eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen ab
Die Schweiz versinkt im Katzenelend. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme besteht auch hierzulande ein massives Streunerproblem. Als verhältnismässige und nachhaltige Massnahme gegen diesen Missstand fordern NetAP – Network for Animal Protection und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) im Rahmen einer im Juni 2018 eingereichten und von über 150 Tierschutzorganisationen mitgetragenen Petition eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Das Katzenleid wird nicht bestritten. Dennoch hat vergangene Woche der Nationalrat die Petition zur Ablehnung empfohlen. NetAP und TIR sind enttäuscht über die Haltung und die Argumente der grossen Kammer und hoffen nun auf die Bereitschaft des Ständerats, das bestehende Tierleid auf einfache Weise nachhaltig zu lösen.
27.06.2019
Eine der Hauptursachen der Streunerproblematik liegt darin, dass Privatpersonen ihre Freigänger-Katzen nicht kastrieren lassen und diese dann zusammen mit herrenlosen, unkastrierten Tieren ständig und unkontrolliert für weiteren Nachwuchs sorgen. Dies, obwohl die Tierschutzverordnung ausdrücklich festhält, dass Tierhaltende alles Zumutbare tun müssen, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehren (Art. 25 Abs. 4 TSchV). Das Paarungsverhalten unkastrierter Freigänger-Katzen unter Kontrolle zu haben, ist für deren Halter aber praktisch unmöglich. Eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen würde deshalb eine verhältnismässige Massnahme darstellen, um einen weiteren Anstieg der Streunerpopulation zu verhindern, das Katzenleid zu verringern und den Katzenbestand in der Schweiz nachhaltig zu regulieren.
Die erheblichen Tierschutzprobleme im Zusammenhang mit den in der Schweiz lebenden Streunerpopulationen sowie das damit einhergehende massive Tierleid scheint den Bundesrat und den Nationalrat jedoch nicht zu stören. So hat sich der Bundesrat bereits im Februar ablehnend zu der von FDP-Nationalrätin Doris Fiala eingereichten Motion "Weniger Tierleid dank Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen" geäussert. Vergangene Woche nun hat zudem der Nationalrat die von den Organisationen NetAP und TIR eingereichte Petition für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen zur Ablehnung empfohlen. Die klare Ablehnung der Forderung im Nationalrat erstaunt: Für die Forderung nach einer Kastrationspflicht haben sich im Vorfeld insgesamt 58 Parlamentarier ausgesprochen. Zudem wird das Anliegen der Petenten von über 150 Schweizer Tierschutzorganisationen und über 115'000 Unterschreibenden mitgetragen.
Sowohl der Bundesrat als auch der Nationalrat orientieren sich an einer im letzten Herbst veröffentlichten Stellungnahme des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), zu der sich NetAP und die TIR bereits im vergangenen Dezember ausführlich geäussert hatten. Zwar anerkennen die Behörden und der Nationalrat durchaus, dass es in der Schweiz ein Streunerproblem gibt. Eine Kastrationspflicht erachten sie jedoch als unverhältnismässig. Stattdessen möchten sie weiterhin lediglich auf Sensibilisierungsmassnahmen setzen. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass eine unerwünschte Trächtigkeit notfalls durch eine tierärztlich vorgenommene Abtreibung abgebrochen werden könne. Aus Tierschutzsicht ist eine solche Haltung nicht nachvollziehbar. Ausserdem zeigt gerade die Erfahrung der vergangenen Jahre und Jahrzehnte, dass Sensibilisierungsmassnahmen eben nicht genügen, um das Katzenelend wirksam zu bekämpfen.
Aufs Schärfste kritisieren NetAP und die TIR zudem die von Bundesrat, Nationalrat und BLV getätigte Aussage, dass für die Kantone und Gemeinden ein erheblicher Aufwand entstehen würde, wenn sich die öffentliche Hand um die Kastration der Streunerkatzen kümmern müsste. Diese steht in keinem Zusammenhang mit der Petition der beiden Organisationen oder mit der Motion von Doris Fiala. Beide Vorstösse sehen lediglich eine von den betreffenden Halterinnen und Haltern wahrzunehmende Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen vor. Eine Pflicht der öffentlichen Hand zur Kastration von Streunerkatzen ist also nicht Gegenstand des Vorstosses. Dem Staat entstünden bei Annahme der Motion somit keine zusätzlichen Kosten.
Eine ausführliche Stellungnahme zu den Argumenten des Bundesrats,
denen nun auch der Nationalrat gefolgt ist, finden Sie im Anschluss an
die vorliegende Medienmitteilung.
"Die anhaltende Ignoranz und
Gleichgültigkeit von den Behörden und der Politik gegenüber diesem
unbestrittenen Katzenelend ist erschreckend und nicht nachvollziehbar",
hält Esther Geisser, Präsidentin und Gründerin von NetAP fest. "Wir
haben den Parlamentariern mehrfach angeboten, sich ein eigenes Bild der
Situation zu machen und sie zu Kastrationseinsätzen in der Schweiz
eingeladen. Doch leider ist bisher nur ein einziger Politiker unserer
Einladung gefolgt." Christine Künzli, stellvertretende Geschäftsleiterin
der TIR ergänzt: "Die geforderte Anpassung der Rechtslage würde
juristisch mehr Klarheit schaffen und weniger Rechtsunsicherheit
bedeuten, ohne dass beim Staat zusätzliche Kosten erwachsen."
Stattdessen
wird aber beim Bund und bei der Politik auf angebliche "bewährte
Massnahmen" vertraut wie z.B. Abtreibung und Tötung. Abgesehen davon,
dass es sich dabei ohnehin um unnötige und in vielen Fällen grausame
Methoden handelt, lösen sie das Problem erwiesenermassen nicht und schon
gar nicht nachhaltig. Die einfach umzusetzende Kastrationspflicht für
Freigänger-Katzen wird dennoch nicht unterstützt. Unerklärlicherweise
wird offenbar lieber das bestehende Katzenleid in der Schweiz sowie die
Tötung und Abtreibung als Mittel bewusst akzeptiert und weiter
gefördert.
Die Petition von NetAP und TIR wird demnächst noch im
Ständerat behandelt. Die beiden Organisationen hoffen, dass dieser ein
Zeichen gegen das Katzenelend in der Schweiz setzen und die Forderung
nach einer Kastrationspflicht unterstützen wird.
Stellungnahme zu den Argumenten des Bundesrats/Nationalrats
Der
Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung dem Anliegen der Petition
sowie der Motion von Nationalrätin Doris Fiala mit den nachfolgenden
Argumenten:
1. „Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sensibilisiert die Öffentlichkeit für dieses Thema und informiert die Tierhalterinnen und -halter. Auf seiner Website stellt es detaillierte Informationen über die Massnahmen bereit, welche eine übermässige Vermehrung von Katzen verhindern. Es gibt auch Auskunft über die Haltung unkastrierter Katzen und die entsprechenden Konsequenzen. Darüber hinaus hat sich das BLV verschiedenen Organisationen angeschlossen für die Kampagne "Luna & Filou", die im Oktober 2018 lanciert wurde. Sie verfolgt den Zweck, alle Katzenhalterinnen und -halter über die Vorteile einer Kastration und einer dauerhaften Kennzeichnung durch einen elektronischen Chip zu informieren.“
Mit Aufklärung allein kann die Streunersituation in der Schweiz und das damit verbundene Tierleid bei verwilderten Katzen nicht wirksam gelöst werden. Seit Jahrzehnten versuchen Tierschutzorganisationen, Tierhaltenden die Vorteile der Kastration der Katzen näher zu bringen. Auch die bereits heute in Art. 25 Abs. 4 der Tierschutzverordnung (TSchV) verankerte Pflicht, die übermässige Vermehrung der Tiere zu verhindern, hat das Tierleid nicht reduziert. Zudem werden viele Katzenhalter durch die aktuelle Kampagne des BLV nicht erreicht, denn speziell jene Personen, die sich bisher bewusst gegen die Kastration ihrer Freigänger-Katzen entschieden haben, informieren sich grundsätzlich nicht über die Vorteile der Kastration ihrer Tiere. Die Halter von Freigänger-Katzen sind deshalb mit einer Konkretisierung ihrer Pflicht endlich in die Verantwortung zu nehmen.
Nicht nachvollziehbar ist zudem, weshalb NetAP, deren Mitarbeitende und freiwillige Helfer laufend und direkt an der Front mit dem Katzenelend konfrontiert sind und umfassend über die Streunerproblematik hätten Auskunft geben können, bei der Ausarbeitung der Kampagne "Luna & Filou" nicht einbezogen wurde.
2. "Nach aktuellen Schätzungen sterilisiert oder kastriert ein grosser Teil der Halterinnen und Halter ihre Katzen bereits. In Einzelfällen haben die kantonalen Vollzugsbehörden die Möglichkeit, die Kastration von Tieren anzuordnen, wenn ihre Halterinnen und Halter nicht in der Lage sind, die Fortpflanzung ihrer Katzen zu kontrollieren. Eine Verpflichtung auf Bundesebene zur Kastration aller Hauskatzen wäre unverhältnismässig und würde die Situation der streunenden Katzen nicht unbedingt verbessern, da diese Tiere gar keine Besitzerinnen und Besitzer haben."
Leider
unterlässt es der Bundesrat, für die von ihm genannte "aktuelle
Schätzung" konkrete Quellen anzugeben. Zudem verkennt er, dass sowohl
die Petition als auch die Motion nicht die Kastration sämtlicher
Hauskatzen fordern, sondern nur jener Tiere, die unkontrollierten
Freigang haben. Indem der Bundesrat behauptet, eine Kastrationspflicht
würde die Situation der Streunerkatzen nicht verbessern, widerspricht er
überdies seiner eigenen Empfehlung, wonach die Kastration von Katzen
eine zuverlässige Methode darstelle, um eine übermässige Vermehrung zu
verhindern. Abgesehen davon ist die Argumentation des Bundesrats
prinzipiell höchst fragwürdig: Erstens würde eine Kastrationspflicht für
Freigänger-Katzen die verwilderten weiblichen Katzen davor bewahren,
von unkastrierten Freigänger-Katern gedeckt zu werden, was bereits einen
grossen Vorteil für die verwilderten Katzen darstellen würde. Zweitens
würde eine solche Kastrationspflicht verhindern, dass unkastrierte
Tiere, die dem Halter entlaufen oder bewusst ausgesetzt werden, das
Streuner- und Tierleid noch weiter vergrössern. Und drittens würden
durch die Reduktion der Jungtiere bei den Haltern auch weniger Tiere auf
den Strassen und in Heimen landen.
3. "Würde sich die
öffentliche Hand um die Kastration der streunenden Katzen kümmern, wäre
dies für die zuständigen Kantone und auch für die Gemeinden mit einem
erheblichen Aufwand verbunden."
Der Bundesrat bestätigt, dass in
der Schweiz erhebliches Katzenleid besteht. Weil er aber einen
angeblichen Aufwand behauptet, den er nicht weiter beschreibt bzw.
quantifiziert, will er von der Konkretisierung – es ist also keine neue
Pflicht – der Tierschutzverordnung absehen. Er verkennt jedoch, dass bei
der vorliegenden Forderung nicht die Kantone oder Gemeinden in die
Pflicht genommen würden, sondern die Tierhalter. Diese müssten für die
Kastrationskosten ihrer Tiere aufkommen. Ausserdem stellt der Bundesrat
mit seinem Argument klar, dass er die Erfüllung einer bereits heute
bestehenden Bundespflicht (Tierschutz), deren Durchsetzung er
sicherstellen müsste, weiterhin den wenigen Tierschutzorganisationen
aufbürden will.
Was die angeblichen Kosten betrifft, so kann
übrigens auf die lange Erfahrung in Deutschland mit der
Kastrationspflicht verwiesen werden. In Deutschland haben mittlerweile
fast 700 Städte und Kommunen eine Kastrationspflicht eingeführt.
Überall, wo diese schon seit mehreren Jahren besteht, ist das
Katzenelend zurückgegangen, und zwar ohne (!) dass spezielle bzw.
zusätzliche Vollzugsmassnahmen seitens des Staates getroffen werden
mussten oder zusätzliche Kosten anfielen. Die Gesetzestreue der
Bevölkerung allein hat bereits zu einem grossen Anstieg an Kastrationen
geführt, der zu einer starken Regulierung der Katzenpopulation führte.
4.
"Angesichts der föderalen Aufgabenteilung ist der Bundesrat der
Ansicht, dass die Entscheidung, Kastrationskampagnen durchzuführen, in
der Kompetenz der Kantone liegt. Bereits heute organisieren Kantone und
Gemeinden gezielte Kastrationsprogramme für streunende Katzen, teilweise
in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen. Solche Aktionen finden
im Allgemeinen aufgrund von Beschwerden der Anwohnerschaft über eine zu
hohe Katzendichte in einem Quartier statt."
Die Behauptung, dass
solche Kastrationsprogramme durch Kantone und Gemeinden durchgeführt
werden, wird vom Bundesrat nicht belegt. Der Bundesrat verwechselt
überdies legislative und Vollzugskompetenzen. Er verkennt, dass der
Tierschutz eine Bundesaufgabe darstellt und es sich beim
Tierschutzgesetz und der dazugehörigen Verordnung um Bundeserlasse
handelt. Deren Konkretisierung fällt somit ebenfalls in den
Kompetenzbereich des Bundes. Vereinzelte Kastrationsaktionen von
Streunerkatzen lösen das Problem nicht nachhaltig. Die
Kastrationspflicht von Freigänger-Katzen ist deshalb als ergänzende
Massnahme dringend angezeigt.
Aufgrund der unbefriedigenden
Gesetzeslage sind den Veterinärämtern heute oft die Hände gebunden, was
dazu führt, dass in vielen Fällen von sogenanntem Animal Hoarding nicht
oder wenn überhaupt, dann viel zu spät eingegriffen wird.
NetAP stellt Ihnen gerne Fotos für Ihre Publikation zur Verfügung.