TIR kritisiert Bewilligung für umstrittene Primatenversuche scharf
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am 5. April 2017 entschieden, dass schwerstbelastende Gehirnversuche an Primaten an der Universität und ETH Zürich durchgeführt werden dürfen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert den Entscheid scharf. Dieser setzt sich über die bundesgerichtliche Rechtsprechung hinweg und schafft erhebliche Rechtsunsicherheit.
20.04.2017
Im Dezember 2015 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich den Rekurs abgewiesen, worauf die Rekurrenten Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht haben. Mit dem Urteil vom 5. April 2017 hat das Verwaltungsgericht nun die Bewilligung der schwerstbelastenden Primatenversuche definitiv bestätigt. Die Rekurrenten haben keine gesetzliche Möglichkeit, den Entscheid an das Bundesgericht weiterzuziehen.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts steht in klarem Widerspruch zur höchstgerichtlichen Rechtsprechung. 2009 hatte das Bundesgericht zwei methodisch sehr ähnlichen Primatenversuchen die Bewilligung unter Hinweis auf die fehlende Verhältnismässigkeit zwischen der Belastung für die Tiere und dem Nutzen für die Forschung verweigert. Dabei wurde insbesondere auch der verfassungsmässige Schutz der Würde der Versuchstiere berücksichtigt.
Im vorliegenden Fall wurde die Güterabwägung – trotz vergleichbarer Ausgangslage – nun aber zulasten der betroffenen Primaten vorgenommen und wurden deren erhebliche Belastungen für zulässig erachtet. Hierbei muss daran erinnert werden, dass das Leiden der Versuchsaffen massiv ist und die Tiere sowohl in ihrer körperlichen Integrität als auch in ihrer Würde erheblich verletzt werden: Den Tieren werden Elektroden im Gehirn implantiert und eine Kopfhalterung am Schädel angebracht, die der Fixierung im sogenannten
Aus den Ergebnissen der Experimente erhoffen sich die Forschenden grundlegende Daten über Hirnfunktionen der Tiere, die dann allenfalls einen relevanten Beitrag zu einem medizinischen Fortschritt leisten könnten. Ob tatsächlich entsprechende Ergebnisse erzielt werden können, ist indes mehr als vage. Ein konkreter Nutzen für die Forschung wird somit lediglich behauptet und erhofft, kann aber nicht schlüssig dargelegt werden.
Aus der Sicht des Tierschutzes ist das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts höchst bedenklich. Für die Bewilligungspraxis von Tierversuchen bedeutet es einen massiven Rückschritt und setzt ein völlig falsches Signal. So ist zu befürchten, dass in Zukunft wieder vermehrt entsprechende Gesuche für schwerstbelastende Primatenversuche eingereicht werden. Die TIR macht sich dafür stark, dass die rechtlich vorgeschriebene Güterabwägung in der Bewilligungspraxis ernst genommen und korrekt durchgeführt wird. Sie wird auch künftig öffentlich bekannt gewordene Tierversuchsvorhaben kritisch auf die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen hin prüfen.
Die Chronik des umstrittenen Primatenversuchs kann hier nachgelesen werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Vanessa Gerritsen, stv.
Geschäftsleiterin von Tier im Recht (TIR),
unter 043 443 06 43