TIR hoch erfreut: Nationalrat stimmt Importverbot für Delfine und Wale zu
Nach dem Ständerat hat sich heute auch der Nationalrat für ein Importverbot von Delfinen und Walen ausgesprochen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst den Entscheid. Sie hatte in einem Rechtsgutachten die Tierschutzrelevanz von Delfinarien und die Vereinbarkeit einer solchen Massnahme mit der Bundesverfassung aufgezeigt.
29.05.2012
Ursprünglich hatte sich der Nationalrat gar für ein Halteverbot von Waltieren (sogenannten Cetaceen) ausgesprochen. Dem Ständerat ging diese Forderung zu weit, er begrüsste aber ein Importverbot für entsprechende Tiere. Im Rahmen der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten folgte der Nationalrat dem ständerätlichen Vorschlag und der Empfehlung der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Damit ist das Verbot des Imports von Delfinen und Walen nun definitiv.
Gemeinsam mit OceanCare hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) das erhebliche Leiden von Delfinen in Gefangenschaft aufgezeigt. In einer ausführlichen Analyse hat die TIR überdies die Vereinbarkeit eines Importverbots für diese Tiere mit der Bundesverfassung belegt. Die Massnahme ist deshalb von Bedeutung, weil die Conny-Land-Inhaber nicht gewillt sind, freiwillig auf die Anschaffung neuer Delfine zu verzichten. Die TIR freut sich, dass die Gefangenschaftshaltung von Delfinen in der Schweiz bald der Vergangenheit angehört.
Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, oder
Andreas Rüttimann, rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter der TIR, unter 043 443 06 43
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