TIR hoch erfreut: Nationalrat befürwortet Pelzimportverbot
Der Nationalrat hat der von Pascale Bruderer (SP/AG) eingereichten Parlamentarischen Initiative zugestimmt und sich für ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte ausgesprochen. Der Vorstoss basiert auf einem von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erarbeiteten Rechtsgutachten, das sowohl die Notwendigkeit eines solchen Verbots als auch dessen Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz aufzeigt.
01.12.2010
Die juristische Grundlage des Vorstosses bildet ein Rechtgutachten, das von der TIR in Zusammenarbeit mit dem WTO-Spezialisten Dr. iur. Nils Stohner verfasst wurde. Darin wird dargelegt, dass sowohl die kommerzielle Haltung von Pelztieren als auch die gängigen Methoden der Pelztierjagd nach schweizerischem Rechtsverständnis eindeutig als Tierquälerei zu qualifizieren sind und ein generelles Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte aus Gründen des Tierschutzes dringend geboten ist. Das Gutachten zeigt ausserdem auf, dass eine solche Massnahme durchaus mit den internationalen Pflichten der Schweiz vereinbar wäre, insbesondere auch mit den Vorschriften des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade).
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte
Andreas Rüttimann, rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter der TIR unter 043 443 06 43
oder
Vanessa Gerritsen, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der TIR unter 043 443 06 43