Zürcher Kantonsrat in der Verantwortung für das Tier – TIR ruft zur Beibehaltung des Amts des Tieranwalts auf
Aus der Sicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) nimmt der Kanton Zürich mit seinem Tieranwalts-Modell eine Vorreiterrolle ein. Die Delegation der Verantwortung für das Wohl der Tiere an die Institution Tieranwalt hat sich seit 18 Jahren hervorragend bewährt. Die Abschaffung des Tieranwalts hätte zur Folge, dass diese Verantwortung an den Kantonsrat zurückfällt.
05.07.2010
Aus der Sicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) nimmt der Kanton Zürich mit seinem Tieranwalts-Modell eine Vorreiterrolle ein. Die Delegation der Verantwortung für das Wohl der Tiere an die Institution Tieranwalt hat sich seit 18 Jahren hervorragend bewährt. Die Abschaffung des Tieranwalts hätte zur Folge, dass diese Verantwortung an den Kantonsrat zurückfällt.
Dr. iur. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, unter 043 443'06'43 oder 076 369'31'69