Meilenstein für den Tierschutz: Umstrittene Affenversuche bleiben nach Bundesgerichtsurteilen verboten
Grosser und richtungsweisender Erfolg für den Tierschutz: Das Bundesgericht hat heute bestätigt, dass für zwei im Jahre 2006 von der Tierversuchskommission des Kantons Zürich abgelehnte Primatenversuche definitiv keine Bewilligung erteilt wird. Die Beschwerden der betroffenen Forscher wurden vollumfänglich abgewiesen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt sich sehr befriedigt über die beiden letztinstanzlichen Entscheide.
13.10.2009
In den mit Spannung erwarteten Urteilen hat das Bundesgericht nun die Auffassung der Tierversuchskommission letztinstanzlich bestätigt. Es weist die Beschwerden vollumfänglich ab, womit beide Primatenversuche definitiv untersagt bleiben. Erstmals überhaupt wurden damit umstrittene Tierversuche in der Schweiz auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Ob die Entscheide einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Bewilligungspraxis von Tierversuchen bedeutet, bleibt abzuwarten – der Erfolg nährt aber die Hoffnung darauf, dass der Schutz und die Würde der Tiere fortan generell stärkere Beachtung in der Güterabwägung für Tierversuche finden werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Dr. iur. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter TIR, unter Tel. 043 443 06 43.