Hoffnung auf vernünftigen Massnahmenvorschlag des Bundesrats bezüglich gefährliche Hunde und auf Rückzug überschiessender kantonaler Regelungen
Die Stiftung für das Tier im Recht verfolgt die politische und in verschiedenen Medien geführte Diskussion über "gefährliche Hunde" mit gewisser Besorgnis, dass der Zustimmung zur Motion zur Inkraftsetzung der Artikel 7a und c des Tierschutzgesetzes eine andere Stossrichtung als der eigentliche Wortlaut unterschoben werden könnte.
16.03.2006
Sie setzt nun grosse Hoffnung in den Bundesrat, dass er sich dem Dossier mit der nötigen Besonnenheit annimmt und akzeptable Lösungen zum Schutz von Tieren vor Defektzuchten und Aggressionsausbildung ausarbeitet. Das pauschale Verbot ganzer Hunderassen ist wissenschaftlich haltlos und wird von der Stiftung für das Tier im Recht nach wie vor klar abgelehnt. Restriktive Massnahmen wie Maulkorbpflichten sind nur in Einzelfällen sinnvoll.
Von den Kantonen erwartet die Stiftung für das Tier im Recht, dass sie ihre Hundebestimmungen in ihren klar überschiessenden Inhalten spätestens dann aufheben, wenn die bundesrätlichen Vorschriften in Kraft sein werden. Nur auf diese Weise ist ein unübersichtlicher und uneinheitlicher Dschungel verschiedener kantonaler Hundegesetzgebungen zu verhindern. Im Sinne einer transparenten, sauberen und einheitlichen Lösung hält die Stiftung für das Tier im Recht an ihrem Vorschlag für eine Verfassungsänderung und ein darauf beruhendes einheitliches "Bundesgesetz zum Schutz vor und von Hunden" fest.
Vor dem Hintergrund der enormen Volkssensibilität für das Thema wären
eine rasche BV-Revision, die Schaffung eines entsprechenden
Bundesgesetzes und auch eine umsichtige inhaltliche Ausarbeitung
aufgrund polizeilicher, anerkannter kynologischer und
tierschutzrechtlicher Kriterien durchaus realistisch.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Dr.
iur. Antoine F. Goetschel, Geschäftsleiter, oder Dr. iur. Gieri
Bolliger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung für das Tier im
Recht unter Telefon: 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org.
www.tierschutz.org