Verzögerte Behandlung des TSchG in der nationalrätlichen Kommission
Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst die durch die intensive Debatte in der nationalrätlichen Kommission (WBK) verursachte Verzögerung bei der Revision des Tierschutzgesetzes.
21.02.2005
Aus Überlegungen des Tierschutzrechts ist die Verzögerung zu begrüssen, da sich die WBK offenbar ihrer grossen Verantwortung bei der Ausarbeitung des revidierten Tierschutzgesetzes bewusst ist und auch unter erheblichem Zeitdruck keine "Schnellschüsse" produzieren will. Dass der Gesetzgebungsauftrag ernst genommen wird, zeigen auch einige positive Punkte, die von der WBK des Nationalrats zusätzlich in den Gesetzesvorschlag aufgenommen wurden, wie insbesondere eine absolute Fahrzeitbeschränkung für innerstaatliche Tiertransporte und die Streichung der vom Ständerat vorgesehenen zweijährigen Fristverlängerung bei der Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration. Ob der (wieder) in die Vorlage aufgenommene Straftatbestand der Würdeverletzung überhaupt praktikabel ist und vor dem Grundsatz "keine Strafe ohne (klares) Gesetz" standhält, muss die Zukunft weisen. Aus rechtspolitischen Überlegungen fraglich scheint ausserdem, ob die - selbstverständlich zu begrüssende - Deklarationspflicht für tierliche Produkte tatsächlich Gegenstand des Tierschutzgesetzes bilden soll.
Abschliessend anzumerken bleibt der je länger desto grotesker anmutende Umstand, dass es offenbar die Aufgabe des – teilweise durchaus sehr wohlwollenden und tierschutzorientierten – Parlaments ist, den unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten von Beginn weg ungenügenden Entwurf des Bundesrats für ein neues Tierschutzgesetz zu verbessern. Wie von der Stiftung für das Tier im Recht bereits vor mehr als zwei Jahren festgestellt, hätte sich eine Rückweisung an die Verwaltung mit dem Auftrag einer gründlichen Überarbeitung schon bei Veröffentlichung des Entwurfs aufgedrängt. (vgl. hierzu Antoine F. Goetschel/Gieri Bolliger, Weshalb neu, wenn nicht besser? Überlegungen zur Revision des Tierschutzgesetzes, in: NZZ 14.2.2003, S. 15).