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Tierschutzrecht - Schweiz - Hunde-Recht

 

Kanton Uri

 
29.01.2008
 
1. Geltendes Hunderecht
  • Es existieren keine kantonalen Hunde-Bestimmungen. Solche finden sich jedoch allenfalls auf Gemeindeebene.

2. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht 

  • -

3. Geplante Gesetzesänderungen bezüglich "gefährliche Hunde"

  • Im Rahmen der Veterinärgesetzgebung der Urkantone ist eine gegenseitige Anpassung der kantonalen Hundegesetzgebungen geplant. Ziel ist es, eine für sämtliche Urkantone (UR, SZ, NW, OW) geltende Hundegesetzgebung auszuarbeiten, wobei das Hundegesetz NW als Grundlage dienen soll. Primär sollen dabei die Hundeverwahrungs- und Hundetötungsbe-stimmungen gestrichen werden. Konkrete Massnahmen gegen "gefährliche Hunde" sind nicht vorgesehen. Mit der Ausarbeitung einer einheitlichen Gesetzgebung darf frühestens in zwei Jahren gerechnet werden.


Die Stiftung für das Tier im Recht ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen politischen Vorstösse und der in einigen Kantonen beinahe täglich ändernden Sachlage zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden.

 
 
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