English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Hunde-Recht

 

Kanton Uri

 
21.10.2010
 
1. Geltendes Hunderecht
  • Es existieren keine kantonalen Hunde-Bestimmungen.

2. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht 

  • Da keine kantonale Hundegesetzgebung besteht, obliegt es den Gemeinden, neben der Registrierung und Besteuerung auch für Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der Hundehaltung besorgt zu sein. So sind in verschiedenen kommunalen Verordnungen etwa Vorschriften zu Leinenpflichten zu gewissen Zeiten und Orten vorzufinden.

3. Geplante Gesetzesänderungen bezüglich "gefährliche Hunde"

  • In den Urkantonen (UR, SZ, NW, OW) wird eine schweizweit geltende Bundeslösung angestrebt bzw. abgewartet, weshalb der Erlass von kantonalen Vorschriften bezüglich "gefährlicher Hunde" nicht vorgesehen ist.

Die Stiftung für das Tier im Recht ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen politischen Vorstösse und der in einigen Kantonen beinahe täglich ändernden Sachlage zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden.

 
 

Gedenkfonds

TIR-Film: Tier im Recht bewegt

Hunde-Recht

Tierschutzrechtslexikon

Praxisratgeber

TIR auf Facebook

Shop

Schnupperpraktikum

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...