Im
Rahmen der Veterinärgesetzgebung der Urkantone ist eine gegenseitige
Anpassung der kantonalen Hundegesetzgebungen geplant. Ziel ist es, eine
für sämtliche Urkantone (UR, SZ, NW, OW) geltende Hundegesetzgebung
auszuarbeiten, wobei das Hundegesetz NW als Grundlage dienen soll. Primär
sollen dabei die Hundeverwahrungs- und Hundetötungsbe-stimmungen
gestrichen werden. Konkrete Massnahmen gegen "gefährliche Hunde"
sind nicht vorgesehen. Mit der Ausarbeitung einer einheitlichen
Gesetzgebung darf frühestens in zwei Jahren gerechnet werden.
Die Stiftung für das Tier im Recht ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen politischen Vorstösse und der in einigen Kantonen beinahe täglich ändernden Sachlage zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden.