Der Grosse Rat (Kantonsparlament) hat am 20. Dezember 2007 anlässlich der Debatte bezüglich der Revision des Hundegesetzes entschieden, dass die Tessiner Regierung ein Verbot gefährlicher Hunderassen erlassen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist.
Der Gesetzesentwurf sieht ferner vor, dass künftig alle Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden müssen. Wenn die Umstände es verlangen, soll auch eine Maulkorbtragepflicht verhängt werden können.
Für alle neuen Hundehalter sind obligatorische Halter- und Erziehungskurse vorgesehen. Halter bestimmter Rassen müssen zudem eine Prüfung ablegen.
Sollte ein Hund einmal zubeissen, soll für ihn eine absolute Leinen- und Maulkorbpflicht gelten.
Das Gesetz schreibt ein Haftpflichtobligatorium für sämtliche Hundehalter vor.
Die Stiftung für das Tier im Recht ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen politischen Vorstösse und der in einigen Kantonen beinahe täglich ändernden Sachlage zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden.