Ende
Oktober 2007 wurde der Entwurf für ein Hundegesetz präsentiert.
Der
Entwurf sieht zunächst eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche
Hunde vor. Welche Hunde genau als potenziell gefährlich gelten und damit
künftig einer Bewilligung unterstehen sollen, ist noch nicht bekannt. Die
Erstellung der Liste wird der Kantonsregierung überlassen. Ein generelles
Verbot bestimmter Rassen ist nicht vorgesehen.
Eine
zusätzliche Pflicht für Hundehalter bestimmter Hunderassen ist in Form
eines obligatorischen Hundekurses vorgesehen. Ein Maulkorbzwang ist
hingegen nicht geplant.
Das neue Hundegesetz befindet sich derzeit in der Vernehmlassung und
wird frühestens 2009 in Kraft treten.
Die Stiftung für das Tier im Recht ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen politischen Vorstösse und der in einigen Kantonen beinahe täglich ändernden Sachlage zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden.