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Stiftung für das Tier im Recht
  
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Hunde-Recht

 

Kanton Glarus

 
21.12.2011
 
1. Geltendes Hunderecht

2. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht

  • Das kantonale Recht enthält keine Regelungen bezüglich "gefährliche Hunde".

3. Geplante Gesetzesänderungen bezüglich "gefährliche Hunde"

  • Der Kanton Glarus plant gemeinsam mit den Kantonen Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden und Shaffhausen unter der Führung von St. Gallen Massnahmen bezüglich gefährlicher Hunde zu harmonisieren.

Die Stiftung für das Tier im Recht ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen politischen Vorstösse und der in einigen Kantonen beinahe täglich ändernden Sachlage zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden.

 
 

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