2. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht
Am 24. Februar 2008 haben die Genfer Stimmberechtigten eine Volksinitiative angenommen, die ein Verbot für "Angriffshunde" (chiens d’attaque) und andere gefährliche Rassen verbietet. Betroffen sind jene Rassen, für die seit der Verschärfung des kantonalen Hundegesetzes im Sommer 2007 (das nun ersetzt wird) eine von einer Reihe von Bedingungen (bspw. Mündigkeit des Halters, Nachweis Abstammung aus amtlich bewilligten Zucht) abhängige Bewilligungspflicht gilt – unter anderem "alte Bekannte" wie Pitbull, Rottweiler und Boerbull. Die Verbannung sämtlicher potenziell gefährlicher Hunde ersetzt auch die für diese Tiere im gesamten öffentlichen Raum geltende Maulkorbpflicht. Mit Annahme der Initiative wird zudem eine allgemeine Prüfungs- und Bewilligungspflicht für Hunde mit einem Gewicht von mehr als 25 Kilo eingeführt. Die Hundehaltenden müssen anlässlich einer Prüfung beweisen, dass sie ihr Tier unter Kontrolle haben und dass es keine öffentliche Gefahr darstellt.
Seit dem 2. Oktober 2006 müssen Hunde in sämtlichen Genfer Parkanlagen einen Maulkorb tragen; für "gefährliche Hunde" galt diese Pflicht bisher in allen öffentlichen Plätzen.
Wie die vom Genfer Stimmvolk angenommenen Initiative und die damit verbundene Änderung bzw. Revision des Hundegesetzes in der Praxis umgesetzt wird, wird sich in naher Zukunft zeigen.
Anfang Mai 2007 hat das Bundesgericht zudem entschieden, dass die für alle Hunde geltende Maulkorbpflicht unverhältnismässig und verfassungswidrig sei.
Die Stiftung für das Tier im Recht ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen politischen Vorstösse und der in einigen Kantonen beinahe täglich ändernden Sachlage zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden.