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Tierschutzrecht - Schweiz - Hunde-Recht

 

Kanton Appenzell Innerrhoden

 
29.01.2008
 
1. Geltendes Hunderecht

2. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht

  • Hunde müssen so gehalten werden, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden. Bösartige Hunde sind zur Vermeidung einer Gefährdung oder Belästigung sowie einer Beschädigung fremden Eigentums in einem sicheren Gehege zu halten, an der Leine zu führen oder mit einem Maulkorb zu versehen (Art. 5 Hundegesetz/AI).

  • An gewissen Orten (Pausenplätzen, Schulhausanlagen, Schul- und Sportplätze) ist das Laufenlassen von Hunden verboten. Weitere Zonen, in denen Leinenzwang oder gar ein Betretungsverbot gilt, können vom jeweiligen Bezirk vorgesehen werden (Art. 6 Hundegesetz/AI).

  • Bedrohungen, Angriffe oder Bissverletzungen durch Hunde können der Kantonspolizei oder dem zuständigen Bezirksrat gemeldet werden; Polizeifunktionäre, Versicherungsunternehmungen sowie Ärzte sind zu einer Meldung verpflichtet (Art. 9 Hundegesetz/AI).

  • Für Hunde, bei denen unter anderem Bösartigkeit oder ausserordentliche Gefährlichkeit festgestellt wird, ein schwerwiegender Verdacht einer Bedrohung besteht oder der Hundehalter seinen Pflichten nicht nachkommt, steht dem jeweiligen Bezirk ein nicht abschliessender Massnahmenkatalog zur Verfügung. Vorgesehen sind Weisungen über die Erziehung, Pflege oder Unterbringung, ein ständiger Leinen- oder Maulkorbzwang, ein Wesenstest, die Beaufsichtigung, der Besuch eines Hundehalter- oder Erziehungskurses oder sogar ein Hundehalteverbot oder die Hundebeseitigung (Art. 10 Hundegesetz/AI).

3. Geplante Gesetzesänderungen bezüglich "gefährliche Hunde"

  • In einem gemeinsamen Projekt mit Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Glarus und Schaffhausen sollen die Massnahmen gegen gefährliche Hunde harmonisiert werden.


Die Stiftung für das Tier im Recht ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen politischen Vorstösse und der in einigen Kantonen beinahe täglich ändernden Sachlage zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden
 
 
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