Als Tierschutzrecht (oder gesetzlicher
Tierschutz) werden sämtliche legislatorischen Massnahmen bezeichnet, die
dem Schutz der Tiere vor Beeinträchtigungen ihres Lebens und Wohlbefindens
dienen. Das Tierschutzrecht bildet eine fundamentale Disziplin des Tierschutzes
und letztlich das entscheidende Instrument, um diesen im Alltag
durchzusetzen.
Das vorliegende Kapitel liefert eine Darstellung des Tierschutzrechts und seiner verschiedenen Elemente. Dabei werden vor allem die Bestimmungen des eidgenössischen Tierschutzgesetzes (TSchG) und der zugehörigen Verordnung (TSchV) besprochen. Auch finden sich Kurzbeschreibungen der nationalen Rechtssituationen in anderen Staaten sowie der Tierschutzrechtsakte des Europarats und der Europäischen Union.