Als Tierschutzrecht (oder gesetzlicher
Tierschutz) werden sämtliche legislatorischen Massnahmen bezeichnet, die
dem Schutz der Tiere vor Beeinträchtigungen ihres Lebens und Wohlbefindens
dienen. Das Tierschutzrecht bildet eine fundamentale Disziplin des Tierschutzes
und letztlich das entscheidende Instrument, um diesen im Alltag
durchzusetzen.
Das vorliegende Kapitel liefert eine
Darstellung des Tierschutzrechts und seiner verschiedenen Elemente. Dabei
werden vor allem die Bestimmungen des eidgenössischen Tierschutzgesetzes
(TSchG) und der zugehörigen Verordnung (TSchV) besprochen. Auch finden
sich Kurzbeschreibungen der nationalen Rechtssituationen in anderen
Staaten sowie der Tierschutzrechtsakte des Europarats und der Europäischen
Union.