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Stiftung für das Tier im Recht
  
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Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

 
 

Spenden

 
Dank Ihrer Unterstützung kommt das Tier zu seinem Recht

Haben Sie eine Idee für ein Projekt, das Sie finanzieren möchten? Oder sind Sie von einem bereits bestehenden Projekt der TIR angetan und möchten es unterstützen? Beides können Sie gerne mit dem Geschäftsleiter Gieri Bolliger persönlich besprechen; vereinbaren Sie bitten einen Termin über Telefon  +41 (0) 43 443 06 43. Auf Wunsch ist selbstverständlich auch ein Treffen bei Ihnen zu Hause möglich. 

Zuwendungen an die Stiftung für das Tier im Recht:

Bankverbindung
Raiffeisenbank Zürich
Schaffhauserstrasse 336
8050 Zürich-Oerlikon
Konto Nr. 61176.70
IBAN CH34 8148 7000 0061 1767 0
BC 81487
Postcheck-Konto-Nr. 87-71996-7


Ihre Unterstützung verpflichtet uns

Mit finanziellen Zuwendungen beweisen Spendende, dass sie der TIR vertrauen. Dies verpflichtet: Die Stiftung achtet darauf, dass die Sekretariats- und Administrationskosten so gering wie möglich gehalten werden.

Spendengelder und Unterstützungsbeiträge sind die einzigen Einkommensquellen der TIR.

Die TIR ist bestrebt, grösstmögliche Transparenz zu bieten. Deshalb werden die Jahresberichte vollständig und mit konkreten Ausführungen zum Finanziellen auf www.tierimrecht.org veröffentlicht. Die Jahresrechnungen seit 1999 können zudem bei der TIR angefordert werden.

Die TIR hat weder Finanzmittel in die Börse investiert noch solche verloren. Sie verwaltet ihre Finanzen traditionell. Die nicht sofort benötigten Mittel werden bei der UBS AG (Zürich und Bern) und der Bank Raiffeisen (Zürich) auf Sparkonti bzw. Profitsparkonti überwiesen. Die TIR verfügt über keinerlei Wertschriften (oder gar Liegenschaften).

Dem Stiftungsrat gehören an: die Rechtsanwälte Christian Flückiger (Bern), Dr. Christoph Degen (Basel) und Dr. Antoine F. Goetschel (Zürich) sowie der PR-Berater Jörg Röthlisberger (Zürich) und Prof. Dr. Alexander J. Zehnder (Zürich). Sie alle arbeiten ehrenamtlich und beziehen für ihre Arbeit weder Honorare noch Saläre.


Steuern

Spenden an die TIR können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden; die Stiftung wurde von den Erbschafts- und Schenkungssteuern mit Verfügung der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 15. Mai 1996 rückwirkend per Steuerjahr 1995 befreit.
Die Kantone der deutschen Schweiz haben beschlossen, dass Zuwendungen für die TIR steuerfrei sind. Die einzelnen kantonalen Verfügungen sind hier zusammengefasst und können auch bei der TIR bestellt werden. Darüber hinaus hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern am 14. Februar 2005 beschlossen, dass die Stiftung für das Tier im Recht nächstens in das Verzeichnis der steuerbefreiten juristischen Personen der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK aufgenommen wird.


Kontakt

Wünschen Sie weitere Informationen oder Unterlagen zur TIR? Dann senden Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an, Telefon  +41 (0) 43 443 06 43. Wir werden Ihren Wünschen so rasch wie möglich nachkommen.     

 
Weitere Informationen:
» Broschüre Jahresbericht 2006 (PDF)
» Broschüre Jahresbericht 2005 (PDF)
» Broschüre Jahresbericht 2004 (PDF)
» Broschüre Jahresbericht 2003 (PDF)
» Broschüre Jahresbericht 2002 (PDF)
» Jahresbericht 2001 (PDF)
» Jahresberichte 1999 und 2000 (PDF)
» Zusammenfassung der Kantonalen Steuerbefreiungs-Verfügungen
» Vorstellungsbroschüre der Stiftung für das Tier im Recht (PDF)
 
Spenden
 

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