English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

 
 

Spenden

 
Wie können Sie die TIR unterstützen?

Ein wirksamer Tierschutz lässt sich nur durch strenge Gesetzesgrundlagen, einen konsequenten Vollzug und eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung sicherstellen. Von unseren vielfältigen – und grösstenteils kostenlosen – Dienstleistungen profitieren darum nicht nur offizielle Stellen und die Öffentlichkeit, sondern vor allem immer auch die Tiere.

Die TIR unterliegt der eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Diese kontrolliert uns im Hinblick auf den effizienten Einsatz aller Ressourcen und prüft jährlich unsere Jahresrechnung.

Die TIR wird weder vom Bund noch vom Kanton subventioniert. Alle unsere Stiftungstätigkeiten werden ausschliesslich aus Spendengeldern und projektbezogenen Zuwendungen finanziert. Die TIR verwaltet ihre Finanzen traditionell. Die nicht sofort benötigten Mittel werden bei der Bank Raiffeisen (Zürich) auf Sparkonti bzw. Profitsparkonti überwiesen. Die TIR verfügt über keinerlei Wertschriften (oder gar Liegenschaften).

Damit wir uns auch in Zukunft mit aller Kraft für die Tiere und ihren Schutz einsetzen können, sind wir als gemeinnützige Non-Profit-Organisation ganz stark auf ideelle und finanzielle Unterstützung angewiesen. Am wirkungsvollsten helfen Sie uns mit einer Spende. Hierfür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:


      •  Individuelle Spende: Unterstützen Sie die TIR mit einem einmaligen Spendenbetrag.

      •  Regelmässige Spende:
Eröffnen Sie einen Dauerauftrag und unterstützen Sie die TIR
         monatlich, viertel- oder halbjährlich mit einem bestimmten Betrag.

      •  Sammelaktion: Spenden statt Schenken! Organisieren Sie an Anlässen wie
         Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeiten, Abschiedsfeiern etc. anstelle von Geschenken
         Sammelaktionen zugungsten der TIR.

      •  Letztwillige Zuwendung: Begünstigen Sie die TIR in Ihrem Testament mit einem
         Vermächtnis oder einer Erbschaft. Für entsprechende Beratungen stehen wir Ihnen
         gerne zur Verfügung.

      •  Gedenkspende im Trauerfall: Unterstützen Sie im Namen der verstorbenen Person
         die TIR (anstelle von Grabschmuck).

      •  Projektbezogene Spende: Unterstützen Sie ein konkretes Projekt der TIR mit einem
         bestimmten Betrag.



Spendenkonto Post:     87-700700-7
Bankkonto:                 Raiffeisenbank, 8001 Zürich, Konto Nr. 61176.70
                                IBAN CH34 8148 7000 0061 1767 0



Steuerbefreiung

Spenden an die TIR können von den Steuern abgezogen werden. Näheres über die kantonale Steuerbefreiung finden Sie hier. Die Stiftung selbst ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.


Verdankungen/Spendenbestätigungen

Spenden ab CHF 100.- werden mit einem persönlichem Schreiben verdankt. Alle Spenderinnen und Spender erhalten zudem einmal jährlich eine Bestätigung für ihren Jahresgesamtspendenbetrag.


ZEWO-Gütesiegel

Die ZEWO ist eine Stiftung mit dem Zweck, wohltätige Organisationen zu kontrollieren und ihnen, wenn sie den Beurteilungskriterien genügen, das ZEWO-Gütesiegel zu verleihen. Die ZEWO kontrolliert neben humanitären Hilfsorganisationen aber nur Natur- und Artenschutz-, jedoch keine Tierschutzorganisationen. Die TIR kann das ZEWO-Gütesiegel somit gar nicht erlangen, unabhängig davon, ob sie die ZEWO-Richtlinien erfüllt oder nicht.


Weitere Informationen

Informationsmaterial sowie Einzahlungsscheine können Sie bei der Stiftung für das Tier im Recht, Postfach 1033, 8034 Zürich, 043 443 06 43, info@tierimrecht.org bestellen.

Unsere Vorstellungsbroschüre, die Jahresberichte sowie sämtliche Ausgaben des TIR-Flyers können auch elektronisch heruntergeladen werden.



Für Ihre wertvolle Unterstützung danken wir Ihnen – auch im Namen der Tiere – ganz herzlich.
 

 
 
Spenden
 

Praxisratgeber

Hunde-Recht

Neues Tierschutzrecht

Friendsmail - Hier anmelden

TIR auf Facebook

Kuriosa

Schräge Spots

Tier & Kunst

Schnupperpraktikum

Postkarten bestellen im Shop

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...