Ein wirksamer Tierschutz lässt sich nur durch strenge Gesetzesgrundlagen, einen konsequenten Vollzug und eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung sicherstellen. Von unseren vielfältigen – und grösstenteils kostenlosen – Dienstleistungen profitieren darum nicht nur offizielle Stellen und die Öffentlichkeit, sondern vor allem immer auch die Tiere.
Die TIR unterliegt der eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Diese
kontrolliert uns im Hinblick auf den effizienten Einsatz aller
Ressourcen und prüft jährlich unsere Jahresrechnung.
Die TIR wird weder vom Bund noch vom Kanton subventioniert. Alle unsere Stiftungstätigkeiten werden ausschliesslich aus Spendengeldern und projektbezogenen Zuwendungen finanziert. Die TIR verwaltet ihre Finanzen traditionell. Die nicht sofort benötigten Mittel werden bei der Bank Raiffeisen (Zürich) auf Sparkonti bzw. Profitsparkonti überwiesen. Die TIR verfügt über keinerlei Wertschriften (oder gar Liegenschaften).
Damit wir uns auch in Zukunft mit aller Kraft für die Tiere und ihren Schutz einsetzen können, sind wir als gemeinnützige Non-Profit-Organisation ganz stark auf ideelle und finanzielle Unterstützung angewiesen. Am wirkungsvollsten helfen Sie uns mit einer Spende. Hierfür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
• Individuelle Spende: Unterstützen Sie die TIR mit einem einmaligen Spendenbetrag.
• Regelmässige Spende: Eröffnen Sie einen Dauerauftrag und unterstützen Sie die TIR monatlich, viertel- oder halbjährlich mit einem bestimmten Betrag.
• Sammelaktion: Spenden statt Schenken! Organisieren Sie an Anlässen wie Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeiten, Abschiedsfeiern etc. anstelle von Geschenken Sammelaktionen zugungsten der TIR.
• Letztwillige Zuwendung: Begünstigen Sie die TIR in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft. Für entsprechende Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
• Gedenkspende im Trauerfall: Unterstützen Sie im Namen der verstorbenen Person die TIR (anstelle von Grabschmuck).
• Projektbezogene Spende: Unterstützen Sie ein konkretes Projekt der TIR mit einem bestimmten Betrag.
Spenden an die TIR können von den Steuern abgezogen werden. Näheres über die kantonale Steuerbefreiung finden Sie hier. Die Stiftung selbst ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Verdankungen/Spendenbestätigungen
Spenden ab CHF 100.- werden mit einem persönlichem Schreiben verdankt. Alle Spenderinnen und Spender erhalten zudem einmal jährlich eine Bestätigung für ihren Jahresgesamtspendenbetrag.
ZEWO-Gütesiegel
Die ZEWO ist eine Stiftung mit dem Zweck, wohltätige Organisationen zu kontrollieren und ihnen, wenn sie den Beurteilungskriterien genügen, das ZEWO-Gütesiegel zu verleihen. Die ZEWO kontrolliert neben humanitären Hilfsorganisationen aber nur Natur- und Artenschutz-, jedoch keine Tierschutzorganisationen. Die TIR kann das ZEWO-Gütesiegel somit gar nicht erlangen, unabhängig davon, ob sie die ZEWO-Richtlinien erfüllt oder nicht.
Weitere Informationen
Informationsmaterial sowie Einzahlungsscheine können Sie bei der Stiftung für das Tier im Recht, Postfach 1033, 8034 Zürich, 043 443 06 43, info@tierimrecht.org bestellen.