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Stiftung für das Tier im Recht
  
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Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

 
 

Erfolge der TIR

 
Die Stiftung hat (teilweise durch ihre Vor-Organisation) erreicht, dass
  • der Begriff der "Würde der Kreatur" in die Schweizer Bundesverfassung aufgenommen wurde (1992; Art. 120 Abs. 2 BV);
  • die Vollzugsorgane im Tierschutz heute über verbesserte Zutrittsmöglichkeiten zu Tierhaltungen verfügen (1991; Art. 34 TSchG). Dies bedeutet, dass jene, die in der Praxis das Tierschutzrecht anwenden, besseren Zugang zu Orten haben, an denen Tierschutzwidrigkeiten vermutet werden müssen;
  • das eidgenössische Tierschutzgesetz im Bereich der Tierversuche verschärft worden ist (Art. 13 bis 19b TSchG);
  • die Tiere im Kanton Zürich einen Rechtsanwalt in Strafsachen haben (1991);
  • Tiere im Schweizer Recht nicht mehr als Sache gelten, sondern einen eigenen Rechtsstatus haben (2003; Art. 641a ZGB) und eine Reihe von zivilrechtlichen Bestimmungen an diese neue Rechtssituation angepasst wurden;
  • das rechtswissenschaftliche und öffentliche Interesse an der Mensch-Tier-Beziehung im Recht gewachsen ist und hierzu unter Mitwirkung der TIR zahlreiche Doktorarbeiten im deutschen Sprachraum verfasst worden sind;
  • Tierschutzrecht an der Rechtswissenschaftlichen Abteilung der Universität Zürich gelehrt wird. 2005 und 2007 führten die TIR-Verantwortlichen in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Heribert Rausch Seminarien zum Tierschutzrecht durch, die auf grosses Interesse stiessen und für die jeweils rund 20 Studierende rechtswissenschaftliche Arbeiten verfassten;
  • sich die Behörden beim Vollzug des Tierschutzrechts auf die juristischen Kommentare zum deutschen (2002) und eidgenössischen Tierschutzgesetz (1986) stützen können, die vom ehemaligen Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (mit-)verfasst wurden und fundierte Informationsquellen darstellen;
  • das geltende Tierschutzgesetz durch die zahlreichen Stiftungspublikationen (Bücher, Gutachten und Medienbeiträge) besser beachtet und angewendet wird. Aus der jüngsten Zeit seien hier insbesondere das Buch "Das Tier im Recht – 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A bis Z" (2003) und die TIER-CD-ROM (2004) genannt. Beide werden von der Fachpresse als Standardwerke zum Tierschutzrecht bezeichnet;
  • für Recherchen rund um das Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft eine im deutschen Sprachraum einzigartige Bibliothek mit rund 12'000 Fachbeiträgen und einem umfassenden Medienarchiv zur Verfügung steht. Die Bibliothek wird Juristen, Medienschaffenden und weiteren Interessierten rege benutzt;
  • alle dem Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen seit 1982 gemeldeten Schweizer Strafentscheide zum Tierschutzrecht in einer umfassenden Datenbank erfasst und in anonymisierter Form unter www.tierimrecht.org kostenlos abgefragt werden können. Die Datenbank der Straffälle wird von Vollzugsorganen und PolizistInnen regelmässig konsultiert;
  • im Rahmen eines weltumspannenden Projektes im Schosse der IAHAIO-Weltorganisation über Mensch-Tier-Beziehung die Rechtsstellung des Tieres untereinander systematisch verglichen und weltweit verbessert werden soll;

  • der damalige TIR-Geschäftsleiter 2005 für seine langjährigen Leistungen im Bereich des Tierschutzrechts mit der angesehensten Schweizer Tierschutzanerkennung, dem Gedenkpreis der Fleitmann-Stiftung, ausgezeichnet worden ist.
 
 
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