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Rechtsauskünfte

 

Zoophilie

 
Als Zoophilie bezeichnet man den Geschlechtsverkehr mit Tieren, wofür in der Praxis vor allem Heim- und landwirtschaft­liche Nutztiere missbraucht werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird hierfür insbesondere auch der Begriff „Sodomie“ verwendet; da dieser jedoch sowohl his­­­­­­­to­risch als auch heutzutage noch in vielen Kulturen für eine Vielzahl von Ar­ten der Sexualität (insbesondere für Pädophilie, Inzest oder Homosexuali­tät) verwendet wird, ist die Bezeichnung Zoophilie (Tierliebe) für gewaltlo­sen Geschlechtsverkehr mit Tieren jedoch korrekter. Ist es für den Täter er­re­gend, Tieren Schmerzen zuzufügen oder sie zu töten, spricht man aus­ser­dem von Zoosadismus (gewalttätige Sodomie).
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Zoophilie
 
 
Einzelfragen
 
Sind sexuelle Handlungen mit Tieren strafbar?
 
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