Die beiden umstrittenen Primatenversuchsprojekte am Institut für
Neuroinformatik bleiben verboten. Die Tierversuchskommission des Kantons Zürich
behält auch vor Verwaltungsgericht Recht. In zwei umfangreichen Entscheiden hat
dieses die Beschwerden der betroffenen Forscher abgelehnt.
Im November 2006 hat die kantonale
Tierversuchskommission zwei vom Veterinäramt bewilligte Tierversuchsprojekte
mit Primaten bei der kantonalen Gesundheitsdirektion angefochten. In beiden
Fällen vertrat sie dabei die Ansicht, die geplanten Experimente seien aufgrund
der unverhältnismässigen Belastungen für die Versuchstiere rechtswidrig, wobei
vor allem auch die Tierwürde übermässig verletzt werde. Die
Gesundheitsdirektion hat die Auffassung der Tierversuchskommission in beiden
Fällen gestützt. Gegen diese Entscheide haben die betroffenen Forscher dann
beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt.
In den mit Spannung erwarteten
Urteilen hat das Verwaltungsgericht nun die Auffassung der
Tierversuchskommission bestätigt. Es weist die Beschwerden der Forscher
vollumfänglich ab, womit die umstrittenen Primatenversuche untersagt bleiben.
Ob die betroffenen Forscher die Verfahren an das Bundesgericht weiterziehen
werden, bleibt abzuwarten. Auf Seiten des Tierschutzes sieht man dem aber
gelassen entgegen. Erstmals überhaupt wurden damit umstrittene Tierversuche in
der Schweiz durch eine Tierversuchskommission auf dem Rechtsmittelweg
verhindert. Ob dies einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der
Bewilligungspraxis von Tierversuchen bedeutet, bleibt abzuwarten – der Erfolg
nährt aber die Hoffnung darauf, dass die Tierwürde fortan generell stärkere
Beachtung finden wird.
Die Stiftung für das Tier im Recht
(TIR) ist hoch erfreut über die beiden Entscheide und die Tatsache, dass die
zuständigen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden den Mut zu tierfreundlichen
Entscheidungen zeigen. Sie beglückwünscht die Tierversuchskommission – und
insbesondere die drei Tierschutzvertreter, die am Erfolg ganz entscheidend
beteiligt waren. Da einer dieser drei der Geschäftsleiter der TIR ist, darf die
Stiftung nicht ohne Stolz behaupten, ebenfalls einen nicht unwesentlichen Teil
zum Gelingen dieser bedeutenden Angelegenheit beigetragen zu haben. |