Friendsmail Nr. 56: Neue TIR-Kampagne / Strafanzeigen / Videoüberwachung
24.06.2020
Liebe Freunde von Tier im Recht (TIR)
Wir
müssen unseren heutigen
Newsletter leider mit einer sehr traurigen Nachricht beginnen. Am 8.
Mai ist unser langjähriger Stiftungsrat Christian Flückiger
im Alter von nur 58 Jahren völlig unerwartet an einem Herzinfarkt
gestorben. Die TIR verliert in ihm einen verlässlichen, treuen Freund.
Wir werden Christian als besonnenen Gefährten und Wegbegleiter für die
TIR sehr vermissen und in Dankbarkeit für sein grosses
Tierschutzengagement als äusserst feinfühligen und liebenswerten
Menschen in Erinnerung behalten.
Neue TIR-Kampagne "Nur Tiere dürfen bei Tierquälerei wegschauen"
Nach vielen Wochen im Home-Office kehrt die TIR schrittweise und sorgsam wieder zum Normalbetrieb zurück. Auch in dieser aussergewöhnlichen "Corona-Zeit" ist uns die Arbeit aber natürlich nicht ausgegangen.
Mitte
Mai haben wir unsere Sensibilisierungskampagne "Nur Tiere dürfen bei Tierquälerei wegschauen" lanciert. Auf Plakaten, in Zeitungsinseraten und online wollen wir
darauf aufmerksam machen, dass auch in der Schweiz noch immer
gravierende Missstände im Umgang mit Tieren bestehen, die nicht geduldet
werden dürfen. Weil Tiere sich nicht selber für ihre Interessen stark
machen können, sind sie auf couragierte Privatpersonen angewiesen, die
Gesetzesverstösse bei den zuständigen Stellen melden. Zudem braucht es
engagierte Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden, die ihre
tierschutzrechtlichen Vollzugssaufgaben konsequent wahrnehmen, sowie
Politikerinnen und Politiker, die sich für die Anliegen der Tiere
einsetzen. Unsere fünf neuen TIR-Sujets bringen die Botschaft "Nur Tiere
dürfen bei Tierquälerei wegschauen" auf den Punkt. Die Kampagne, die
selbstverständlich vollständig am Computer entstanden ist, wurde erneut
von der renommierten Kreativagentur Ruf Lanz gestaltet, mit der wir schon seit vielen Jahren sehr freundschaftlich
und erfolgreich zusammenarbeiten und der unser herzlicher Dank gebührt.
Strafanzeigen gegen Schweinehaltungsbetriebe
Wie
mangelhaft der Vollzug des Tierschutzrechts oftmals ist, haben in den
letzten Wochen massive Rechtsverstösse in Schweinehaltungsbetrieben an
den Tag gebracht.
Auf der Grundlage des der TIR zur Verfügung gestellten Bildmaterials haben wir im Mai in den Kantonen St. Gallen, Solothurn, Bern, Luzern und Zürich Strafanzeigen gegen insgesamt neun Schweinehalter eingereicht. Wir hoffen, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften den geltenden Tierschutzvorschriften durch eine konsequente Umsetzung in Form von strafrechtlichen Sanktionen Nachdruck verleihen. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der nach wie vor verbreiteten Bagatellisierung von Tierschutzdelikten endlich ein Riegel geschoben wird.
Keine Videoüberwachung in Schlachtbetrieben
Äusserst
enttäuscht war die TIR Anfang Juni über die Ablehnung der von Ständerat
und TIR-Stiftungsrat Daniel Jositsch eingereichten Motion für die Einführung obligatorischer Videoüberwachungen in Schlachtbetrieben.
Obschon eine schweizweite Untersuchung der Bundeseinheit für die
Lebensmittelkette (BLK) gravierende Verstösse beim Betäuben und
Entbluten von Schlachttieren festgestellt hatte, will der
Gesamtständerat bei der Schlachtung von Tieren weiterhin auf Vertrauen
statt auf die Kontrolle der Tierschutzkonformität setzen. Trotz
offensichtlichen Handlungsbedarfs liegt der tierschutzrelevante und
hochsensible Tötungsvorgang somit weiterhin praktisch vollkommen in der
Verantwortung der Schlachthofbetreiber. Eine unabhängige Überwachung
findet nicht statt.
Für die TIR ist dies vor dem Hintergrund des
immensen Leids, das mit einer ungenügenden Betäubung oder Entblutung
von Tieren verbunden ist, inakzeptabel. Der Ständerat verkennt mit der
Ablehnung der Motion Jositsch, die im Übrigen auch die
Persönlichkeitsrechte der Schlachthofmitarbeitenden und das
Datenschutzrecht gewahrt hätte, die Bedeutung des Tierschutzes als
öffentliches Interesse. Wir haben den negativen Entscheid scharf
kritisiert und bedauern die regelmässige Geringschätzung von
Tierschutzanliegen im Parlament, die für die schwache Umsetzung der
Tierschutzvorschriften mitverantwortlich ist.
TIR-Jahresbericht 2019
Zum
Abschluss möchten wir ihnen gerne unseren gerade eben veröffentlichten
Tätigkeitsbericht 2019 ans Herz
legen. Auf 48 Seiten wird ersichtlich, dass die TIR – zusammen mit der
grossen Hilfe all unserer Gönnerinnen und Gönnern – auch 2019 wiederum
viel für den Schutz der Tiere hat bewirken können. Trotzdem bleibt nach
wie vor sehr viel tun. Für Ihr Vertrauen und Ihre weitere Unterstützung
danken wir Ihnen von Herzen.
In Verbundenheit und mit unseren besten Grüssen,
Ihre Stiftung für das Tier im Recht (TIR)