Friendsmail Nr. 17: JA zum Tieranwalt am 7. März! - Stichwortverzeichnis Tier im Recht transparent
24. Februar 2010
Liebe Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Am 7. März 2010 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die landesweite Einführung von Tieranwälten. Das Anliegen ist für die Durchsetzung des Tierschutzrechts äusserst bedeutsam und entspricht einer langjährigen Forderung der TIR, weshalb wir die Initiative des Schweizer Tierschutzes STS aus voller Überzeugung unterstützen.
Trotz der nachweislich sehr guten Erfahrungen des – bislang leider einzigen – Tieranwalts im Kanton Zürich blickt die TIR der Abstimmung mit Besorgnis entgegen. Dies vor allem, weil die Gegner der Initiative beharrlich Fakten verdrehen, nicht zusammen Gehörendes vermischen, Ängste schüren und Unwahrheiten über die Funktion von Tieranwälten verbreiten. Hierzu gehören etwa die hartnäckig vertretenen, jedoch erwiesenermassen falschen Behauptungen, Tieranwälte würden selber Fälle initiieren, Tierhaltungen in Privatwohnungen oder Ställen kontrollieren, den Staatsapparat aufblähen und enorme Kosten für den Steuerzahler verursachen. Sogar Bundesrätin Doris Leuthard lässt keine Gelegenheit aus zu unterstreichen, dass Tieranwälte unnötig seien und einer starken Prävention weit mehr Bedeutung zukomme als das Bestrafen von Tierquälern – und dies im klaren Wissen, dass es dringend beides braucht und das eine das andere nicht ersetzt. Eigentlicher Höhepunkt unsinniger Behauptungen bzw. einer allenfalls sogar bewussten Strategie der Falschinformation ist die medienträchtige Aussage des Schweizerischen Bauernverbands, Landwirte würden künftig eine Haftpflichtversicherung benötigen, um sich vor Tieranwälten zu schützen.
Seit Wochen versucht die TIR nach Kräften, all diese Falschaussagen zu entlarven. Faktum bleibt, dass bei der Verfolgung und Bestrafung von Tierquälereien in vielen Kantonen massive Defizite bestehen und dort anstelle der Tiere die Tierquäler geschützt werden. Die gesamtschweizerische Einführung von Tieranwälten ist nicht nur geeignet, sondern dringend erforderlich, um diesen Missständen entgegenzutreten und sicherzustellen, dass das Tierschutzstrafrecht endlich überall durchgesetzt wird.
Wir bitten Sie darum eindringlich, am 7. März ein JA in die Urne zu
legen, und zudem auch in Ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld in
diesen entscheidenden beiden letzten Wochen noch einmal
Überzeugungsarbeit zu leisten. Viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
haben sich noch keine Meinung gebildet und können daher kurz vor der
Abstimmung noch über die Wichtigkeit des Anliegens aufgeklärt werden.
Nur wenn uns dies gemeinsam gelingt, erreichen wir den Durchbruch am 7.
März tatsächlich. Hierfür zählt aber jedes einzelne JA!
Bitte
helfen Sie aktiv mit, den Tieren auch im Strafverfahren eine Stimme zu
geben und ihre Rechtsstellung auf diese Weise bedeutend zu stärken. Die
hierfür nötigen Argumente finden Sie im anschaulichen Beitrag des
TIR-Geschäftsleiters in der NZZ vom 21.1.2010 und im ausführlichen
Argumentarium der TIR zum Thema Tieranwalt (dieses ist übrigens auch in
französischer Fassung verfügbar). Bitte leiten Sie zudem diese Mail an
Ihre Freunde und Bekannten weiter.
Zum
Schluss noch etwas ganz anderes, nämlich eine Dienstleistung für alle
jene, die unseren Praxisratgeber "Tier im Recht transparent" besitzen.
Auf vielfachen Wunsch haben wir ein ausführliches Stichwortverzeichnis
des Werks erstellt, um die Orientierung auf den fast 600 Seiten zu
erleichtern. Sie finden das Verzeichnis im Anhang dieser Mail in zwei
Druckversionen (farbig oder schwarz-weiss). Falls Sie den
Praxisratgeber noch nicht haben, können Sie diesen weiterhin zum
VIP-Preis von 35 Franken an unserer Geschäftsstelle bestellen
(Ladenpreis 49 Franken).
Von Herzen danken wir Ihnen für Ihren
Einsatz für die Tieranwaltsinitiative und grüssen Sie hoffnungsvoll im
Hinblick auf den 7. März 2010!
Ihre Stiftung für das Tier im Recht (TIR)