Trophäenjagd
Allgemeines
In Artenschutzfachkreisen ist die Trophäenjagd höchst umstritten. Als Gründe für den Jagdtourismus wird oft ein Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt und zur Armutsbekämpfung angegeben. Organisationen wie die IUCN erachten die Trophäenjagd als Teil eines gut ausgestalteten Wildtierregulierungsprogramms des jeweiligen Landes als legitim. Der Wert der Trophäenjagd für die Arterhaltung ist jedoch höchst fraglich und wissenschaftlich nicht belegt. Ausreichend dokumentiert ist demgegenüber, dass die Einnahmen aus solchen Jagdangeboten grösstenteils nicht wie angepriesen in Artenschutzprogramme oder Projekte zugunsten der Landbevölkerung fliessen, sondern meist beim ausländischen Jagdveranstalter bleiben oder in den Taschen korrupter Staatsangestellter landen.
Tierschutzrechtlich
ist die Trophäenjagd ebenfalls als problematisch zu bezeichnen. Oft
werden die Tiere aus einer gewissen Distanz geschossen, mit entsprechend
hohem Risiko, dass dem Tier eine nicht-tödliche Wunde zugefügt wird.
Meist wird ein direkter Kopfschuss vermieden, um die begehrte Trophäe
nicht zu beschädigen. Grosse Tiere wie Elefanten müssen nicht selten
mehrmals angeschossen werden, bevor sie sterben, und erfahren hierdurch
zusätzliche Schmerzen und Leiden. Überdies werden bei der Trophäenjagd
oft Jagdmethoden verwendet, die in der Schweiz aus Tierschutzgründen
verboten sind.
Eine aus Tierschutzsicht nicht weniger problematische Unterform der Trophäenjagd bildet die sogenannte Gatterjagd. Dabei werden die Tiere – vorwiegend Löwen – auf Zuchtfarmen von Hand aufgezogen und speziell für die Jagdtouristen gezüchtet. Oft werden die Tiere auf den Farmen unter wenig tiergerechten Bedingungen gehalten. Dokumentiert sind Tiere, die schwerwiegende Krankheiten, Mangelernährung oder Missbildungen aufweisen. Sobald sie ausgewachsen sind, werden sie in einem umzäunten Gebiet ohne Fluchtmöglichkeit ausgesetzt und zum Abschuss freigegeben. Im Gatter gibt es für die Tiere kein Entkommen, womit für die Jäger eine Abschussgarantie besteht. Dies macht die Gatterjagd vor allem bei unerfahrenen Jägern beliebt.
Rechtliche Erfassung
Jagdsafaris sind in den meisten afrikanischen Ländern legal, soweit die jeweiligen Aus- und Einfuhrbestimmungen, d.h. insbesondere die korrekten Dokumente und Bewilligungen nach CITES vorliegen, sowie die entsprechenden Landesgesetze, etwa hinsichtlich der Schutzgebiete, der Jagdzeiten und des Waffengesetzes, eingehalten werden. Viele der begehrten Tierarten fallen nämlich unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES. Der kommerzielle Handel mit Arten, die im Anhang I von CITES aufgelistet sind, ist grundsätzlich verboten.
Die Trophäenjagd ist von dieser Regel jedoch ausgenommen bzw. für sie können in einem gewissen Umfang Ausnahmen zugelassen werden. Die Abschussquoten und Bedingungen werden dabei von den CITES-Vertragsstaaten durch Beschlüsse festgesetzt. Bei Arten, die im CITES-Anhang II aufgelistet sind, ist hingegen das Herkunftsland selbst für die Festsetzung der Quoten und deren Nachhaltigkeit verantwortlich. Dies ist beispielsweise bei Löwen der Fall.
Auch Schweizer betätigen sich regelmässig als Trophäenjäger und bereisen
ferne Länder, um exotische Tiere zu schiessen. Sind die Voraussetzungen
von CITES eingehalten, dürfen selbst Trophäen gefährdeter und teilweise
stark bedrohter Tierarten in die Schweiz eingeführt werden.
Parlament
und Bundesrat haben sich konstant gegen ein Importverbot von
Jagdtrophäen und Trophäen aus Gatterjagden bedrohter Tierarten
ausgesprochen, zuletzt im Rahmen der Interpellation 20.3796 (mit
Verweisen auf weitere Vorstösse). Einige Länder wie beispielsweise
Frankreich kennen hingegen bereits ein Importverbot für Löwentrophäen.
Im März 2021 hat der Nationalrat jedoch überraschenderweise die Motion 19.3263 angenommen, die ein Ein- und Durchfuhrverbot für Jagdtrophäen verlangt, die von CITES-geschützten Tieren stammen. Die finale Entscheidung über ein Verbot oblag danach dem Ständerat. Trotz allen Bemühungen seitens Tierschutzorganisationen (unter Federführung der TIR und der Fachorganisation OceanCare), lehnte der Ständerat die Motion im Mai 2022 ab. Import und Transit von Jagdtrophäen, die von geschützten Tieren stammen, bleiben in der Schweiz in absehbarer Zukunft somit legal. Einige Länder wie beispielsweise Frankreich oder Australien kennen hingegen bereits ein Importverbot für Löwentrophäen, die Niederlande für alle in CITES Anhang I und sechs in Anhang II geschützte Tierarten.
Weitere Informationen
- TIR-Newsmeldung vom 8.2.2022 "Update zur TIR-Kampagne betreffend Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen"
- Rundschau-Beitrag vom 19.8.2020 "Löwenjagd in Afrika: Schweizer Grosswildjäger schiessen geschützte Tiere"
- 10vor10-Beitrag vom 24.8.2020 "Umstrittene Trophäen aus Grosswildjagd"
- ZDF-Beitrag vom 26.5.2020 "Deutsche auf Trophäenjagd – Zum Abschuss freigegeben"
- Fakten zur Trophäenjagd von Pro Wildlife e.V.