Wer ist für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig?
Die Hauptverantwortung für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung tragen die kantonalen Veterinärdienste. Sie haben Tierhaltungen zu kontrollieren und geeignete Administrativmassnahmen zur Behebung von Missständen anzuordnen.
Die Durchsetzung des Tierschutzstrafrechts obliegt demgegenüber in der Regel den kantonalen Strafuntersuchungs- und Gerichtsbehörden.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.