Was tun, wenn die Katze fremdgefüttert wird?
Freigängerkatzen sind gerne unterwegs. Sie beschnuppern dabei nicht nur fremde Gärten, sondern häufig auch fremde Wohnzimmer. Aber Vorsicht: Auch wenn es sich eine Katze von sich aus auf dem Sofa der Nachbarn gemütlich macht, bedeutet dies noch lange nicht, dass sie auch gefüttert oder gar eingesperrt werden darf.
05.06.2024
Selbstverständlich hat das gelegentliche Verabreichen eines (unschädlichen) Leckerli an die Nachbarskatze noch keine rechtlichen Konsequenzen. Dasselbe gilt, wenn die Katze mal für einen kurzen Besuch durch die offene Balkontüre huscht. Anders sieht das aus, wenn die tierische Verpflegung durch die Nicht-Besitzer regelmässig oder sogar systematisch erfolgt, sodass die Katze nur noch sporadisch oder während längerer Zeit überhaupt nicht mehr nach Hause kommt. Dies bedeutet sodann nicht nur einen wesentlichen Eingriff in die Gefühlswelt und die Privatsphäre von Katzenhalterinnen und -haltern, sondern auch in ihre Stellung als Eigentümer des Tieres. Hierzu gehört auch das Recht, möglichst viel Zeit mit dem Büsi zu verbringen.
Das Weglocken einer Katze stellt somit eine Verletzung ihrer Eigentums- und Besitzrechte dar, gegen die sich die Eigentümer gegebenenfalls auch mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen können.
TIR-Juristin Michelle Richner gab dem Zürcher Unterländer kürzlich Auskunft zu einem nachbarschaftlichen Streit wegen dem mehrfachen Einsperren einer Katze. Lesen Sie hier, was Sie tun können, falls sich auch Ihre Katze in einem anderen Haushalt zu heimisch fühlt.