Internationaler Tag des Testaments – sorgfältige Nachlassplanung für Tierhaltende unerlässlich
Der heutige 13. September ist der internationale Tag des Testaments. Mit diesem soll die Bevölkerung auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden, gemeinnützige Organisationen erbrechtlich zu berücksichtigen. Gerade Tierhaltenden ist eine sorgfältige Nachlassplanung generell dringend zu empfehlen, damit sie die Betreuung ihrer Tiere auch über den eigenen Tod hinaus sichern können. Als Hilfestellung hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) eine Broschüre mit nützlichen Tipps zur Nachlassregelung erstellt.
13.09.2021
Tiere gelten im schweizerischen Recht schon seit bald 20 Jahren nicht mehr als Sachen. Als Erben oder Vermächtnisnehmer können sie aber trotzdem nicht eingesetzt werden. Dennoch besteht die Möglichkeit, ein Tier testamentarisch mittels Auflagen zu begünstigen. So kann die Erblasserin beispielsweise einen Erben oder einen Vermächtnisnehmer verpflichten, nach ihrem Tod die Betreuung ihrer Tiere zu übernehmen, und ihm hierfür einen bestimmten Betrag aus dem Nachlass zur Verfügung stellen. Sie sollte allerdings vorgängig das Gespräch mit der betreffenden Person suchen, um sich zu vergewissern, dass das Tier am neuen Ort auch tatsächlich willkommen ist.
Die erbrechtlichen Bestimmungen sind für Tierhaltende nicht immer einfach zu überschauen. Aus diesem Grund hat die TIR die Broschüre "Ein Vermächtnis zum Wohl der Tiere" verfasst. Darin finden sich zahlreiche Tipps und Hinweise rund um die letztwillige Begünstigung von Tieren und Tierschutzorganisationen. Die Broschüre kann auf www.tierimrecht.org gratis heruntergeladen oder bei der TIR-Geschäftsstelle kostenlos bestellt werden.