TIR enttäuscht: Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Hornkuh-Initiative
Der Bundesrat spricht sich gegen die finanzielle Unterstützung von Haltern Horn tragender Rinder und Ziegen aus. Er empfiehlt dem Parlament, die Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)" ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist von dieser Empfehlung enttäuscht und bedauert, dass der Bundesrat den in diesem Zusammenhang zentralen Aspekt der Tierwürde nur am Rande in seine Überlegungen miteinbezogen hat.
16.02.2017
Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Dies begründet er insbesondere damit, dass keine Studien vorliegen würden, die zeigten, dass das Wohlergehen von Kühen und Ziegen durch das Enthornen unverhältnismässig beeinträchtigt werde. Zudem sieht der Bundesrat in der finanziellen Unterstützung der Haltung behornter Tiere eine unzulässige Bevorzugung eines einzelnen Tierschutzfaktors, der andere Aspekte, die für das Wohlergehen der Tiere ebenfalls wichtig sind, in den Hintergrund drängen könnte. Er warnt weiter vor einer Zunahme der Anbindehaltung, da Horn tragende Kühe in Freilaufställen mehr Platz benötigen. Dies wäre nach Ansicht des Bundesrats eine unerwünschte Entwicklung.
Die TIR kritisiert die Argumentation des Bundesrats. Insbesondere bedauert sie, dass dieser die Beurteilung der Initiative auf die Wohlergehensaspekte reduziert, ohne dabei die Tierwürde ausreichend zu berücksichtigen, obwohl diese im Zentrum der Initiative steht. Die TIR hat ein ausführliches Rechtsgutachten über das Enthornen von Rindern verfasst, in dem sie zum Schluss kommt,
dass das Entfernen der
Hörner für die betroffenen Tiere einen massiven Eingriff in ihre
rechtlich geschützte Würde bedeutet. Dieser ist derart schwerwiegend,
dass er durch die entgegenstehenden Interessen nicht gerechtfertigt
werden kann. Das Enthornen stellt folglich eine klare Missachtung der
Tierwürde und somit eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes
dar. Entsprechend darf die Vornahme eines solchen Eingriffs nach Ansicht
der TIR nicht in den Ermessensspielraum des Halters fallen. Indem der
Bundesrat das Enthornen als "unternehmerischen Entscheid" einstuft,
entzieht er sich seiner in der Verfassung verankerten Verantwortung,
Tiere vor Eingriffen in ihre Würde zu schützen.
Eine Zunahme der Anbindehaltung wäre auch aus Sicht der TIR eine nicht wünschenswerte Entwicklung. Tierhaltungssysteme müssen immer dem Tier angepasst werden und nicht umgekehrt. Weder die Anbindehaltung noch beengte Laufställe sind tiergerecht. Vielmehr gehören, neben anderen Faktoren, grosszügige Stallsysteme und ausreichend Weidegang zu einer artgemässen Tierhaltung. Hier hätte der Bundesrat die Kompetenz, die bestehenden Haltungsvorschriften den Anforderungen an die Haltung von behornten Tieren anzupassen und beispielsweise ein Verbot der Anbindehaltung zu erlassen. Dass die Haltung Horn tragender Rinder und Ziegen ohne Weiteres auch in Laufställen möglich ist, beweisen zahlreichen Betriebe, auf denen diese Haltungsform praktiziert wird.
Die TIR unterstützt das Anliegen der Hornkuh-Initiative weiterhin und hofft auf die Zustimmung des Parlaments und der Bevölkerung.