Illegaler Welpenhandel in Schaffhausen aufgedeckt
15.07.2016
Der Handel mit Welpen, insbesondere aus osteuropäischen Staaten, ist mit grossem Tierleid verbunden: Die Muttertiere werden oft unter erbärmlichen Bedingungen über Jahre in Dauerträchtigkeit gehalten und die Jungtiere viel zu früh von der Mutter getrennt. Auch der Transport erfolgt meistens unter tierquälerischen Bedingungen. Die jungen Hunde müssen stundenlang in viel zu kleinen Boxen ausharren und bekommen kaum ausreichend Nahrung. Zudem werden die Welpen in der Schweiz häufig mit gefälschten Dokumenten und unter falschen Angaben bezüglich ihres Alters und ihrer Vergangenheit verkauft.
Von Mitleidskäufen ist ebenfalls abzuraten. Unabhängig von der Kaufmotivation leistet man dadurch einen Beitrag zur Vergrösserung des Tierleids. Solange die Nachfrage nach günstigen Hunden aus dem Ausland besteht, wird es kaum zu einer Veränderung hinsichtlich der prekären Zucht- und Transportsituationen kommen. Auch dem gekauften Hund tut man nur beding etwas Gutes, denn nicht selten müssen illegal importierte Hunde wegen Tollwutverdacht oder Verhaltensproblemen euthanasiert werden. Zudem ist zu beachten, dass sich der vermeintliche Schnäppchenkauf infolge wiederholter Tierarztbesuche schnell in ein sehr teures Unterfangen verwandeln kann. Vom Kauf eines solchen Hundes sollte daher unbedingt abgesehen werden.
In der Schweiz ist das öffentliche Anbieten von Tieren etwa auf
Raststätten und Parkplätzen als "Hausierhandel" verboten. Trotzdem kommt
es immer wieder zu solchen Vorfällen, wie auch der Fall Winterthur
zeigt, an dessen Aufdeckung die TIR beteiligt war (siehe Newsmeldung vom
9.4.2016).
Zudem halten sich die Händler praktische nie an die geltenden Import- und Transportvorschriften, was nicht nur mit grossem Leiden für die Hunde verbunden ist, sondern auch eine erhebliche Gefahr für die Einfuhr und Verbreitung der Tollwut in die Schweiz darstellt. Aus diesen Gründen sollte man bei Verdacht auf illegalen Import und Handel von Hunden unbedingt sofort die Polizei und das kantonale Veterinäramt verständigen.
Die TIR fordert im vorliegenden Fall eine angemessene Bestrafung, die eine abschreckende Wirkung auch für andere Hundehändler erzielt. Sie bemängelt den zu geringen Strafrahmen, der für den illegalen Handel mit Hunden gesetzlich vorgesehen ist. Der verbotene Hausierhandel mit Tieren wird lediglich mit einer Busse geahndet. Diese Strafe wird dem beträchtlichen Gewinn, der beim Hundehandel erzielt wird und insbesondere dem damit verbundenen massiven Tierleid in keiner Weise gerecht.
Ferner prüft die TIR derzeit die Forderung, auch den Kauf solcher Welpen unter Strafe zu stellen. Die oft äusserst schlecht informierten Käuferinnen und Käufer, die auf einen möglichst billigen Erwerb des Tieres abzielen, wären auf diese Weise gezwungen, sich seriös mit der Vergangenheit der Tiere und ihrer eigenen Verantwortung auseinanderzusetzen. Eine kritische Käuferschaft würde den Handel mit Tieren aus dubioser Herkunft erheblich erschweren und ihn über kurz oder lang vielleicht sogar unterbinden.