TIR fordert schärfere Massnahmen im Umgang mit Welpenhandel
Der Handel mit Importwelpen, die unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet und gehalten und oft gesundheitlich angeschlagen in der Schweiz verkauft werden, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ein geplantes Verbot des Hausierhandels mit Hunden soll zumindest den Auswüchsen dieser Entwicklung einen Punkt setzen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst diesen Schritt, sieht aber weiteren Handlungsbedarf.
29.06.2010
Ausländische Hundewelpen sind meist billiger zu haben als solche aus Schweizer Zuchten, zudem werden sie – für den Käufer bequem und einfach – im Internet angeboten. Jungtiere trendiger Kleinrassen wie Chihuahua oder Mops sind in der Schweiz überdies gar nicht in der der Nachfrage entsprechenden Anzahl vorhanden, weshalb sie zu den häufigsten Opfern des skrupellosen Geschäfts mit "billig produzierten" Welpen sind.
In Massenzuchten werden Zuchthündinnen laufend gedeckt, die Trennung der Jungtiere von Mutter und Geschwistern erfolgt in der Regel zu früh. Krankheitserreger und Parasiten werden durch die grosse Anzahl Tiere begünstigt, zudem sind Halte- und Transportbedingungen zumeist schlecht. Dies alles führt dazu, dass sowohl Mutter- wie auch Jungtiere bleibende psychische und körperliche Schäden davon tragen.
Die sogenannten "Billigwelpen" werden bevorzugt über kostenlose Internetplattformen angeboten. Zwischenhändler, die solche Tiere legal oder illegal in die Schweiz importieren, klären potentielle Käufer nicht oder ungenügend über die Herkunft entsprechender Tiere auf. Neben unsäglichem Tierleid ist diese Art von Hundehandel auch aus tierseuchenrechtlicher Sicht relevant, da die Einschleppung ansteckender Krankheiten stark begünstigt wird.
Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET hat dieses Problem erkannt und in
der Überarbeitung des Tierseuchengesetzes ein Verbot des Hausierhandels
mit Hunden vorgeschlagen. Diese Regelung soll in erster Linie
Schlupflöcher stopfen. Auf öffentlichen Plätzen dürfen Hunde demnach
nicht mehr zum Verkauf angeboten werden.
Die Stiftung für das
Tier im Recht (TIR) begrüsst das geplante Verbot und sieht es als
wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Dennoch hegt die TIR ebenso
wie die Tierschutzstiftung Vier Pfoten starke Zweifel, dass dem Problem
des Welpenhandels mit dem Hausierhandelsverbot ausreichend Rechnung
getragen werden kann. Zu überlegen wäre aus Sicht der TIR etwa, wie sich
das Inserieren im Internet sinnvoll einschränken liesse. Zudem ist die
Bewilligungspraxis für Hundehändler dringend zu verschärfen. Im Rahmen
der Vernehmlassung zu den Änderungen im Tierschutz- und
Tierseuchengesetz wird die TIR eine ausführliche Stellungnahme zum
Welpenhandel einreichen.