TIR-Intervention zeigt Erfolg: Keine Hundemodeschauen mehr an der Animalia
Der Fachbeirat der Animalia St. Gallen hat beschlossen, an der grössten Heimtiermesse der Schweiz, der Animalia, künftig keine Hundemodeschauen mehr durchzuführen. Wesentlichen Anteil an dieser Entscheidung hat eine diesbezügliche Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), um die sie von der Messeleitung gebeten wurde. Darin spricht sich die TIR klar gegen solche Veranstaltungen aus, da sie in eine Missachtung der auf Gesetzes- und Verfassungsstufe verankerten Tierwürde darstellen.
20.07.2010
Zum zweiten Mal war die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) diesen Frühling mit ihrem Infostand und einem Referat zum Tierschutzrecht an der Messe für Heimtiere und Kleintierzucht "Animalia" in St. Gallen anwesend. Neben Tierausstellungen mit Prämierung und Hundesportvorführungen wurde an der Messe auch eine Hundemodeschau veranstaltet, in deren Rahmen ein Unternehmen seine Tierkollektion vorführte.
Das TIR-Team verfolgte die Präsentation von Tierverkleidungen kritisch und wurde von der Messeleitung anschliessend ausdrücklich zu einer Stellungnahme eingeladen. Diese lautete folgendermassen:
"Grundsätzlich sind wir gegen das Verkleiden von Tieren, da dies die Gefahr der Vermenschlichung der betroffenen Tiere birgt. Wie der Moderator der Hundemodeschau zu Beginn sagte, gibt es heutzutage wohl tatsächlich Tiere, die aufgrund von Zuchtmerkmalen (fehlendes oder nicht funktionstüchtiges Fell, sehr kleiner Körperbau etc.) unter gewissen Wetterbedingungen leiden. Hier liegt aus unserer Sicht der Fehler bereits darin, überhaupt solche Tiere zu züchten. Es darf nicht sein, dass ihnen Eigenschaften an- oder weggekreuzt werden, die dann mit Kleidung oder anderen Hilfsmitteln kompensiert werden müssen.
Was an der Modeschau präsentiert wurde, geht jedoch weit über den Zweck des Schutzes vor Nässe oder Kälte hinaus. So wurden die Hunde etwa in Harley Davidson-Lederjacken, Jeanshosen, Pullover mit Pelz- oder Federkragen, Hemdchen und Hütchen, Hochzeitskleider etc. gesteckt.
Mit solchen Verkleidungen werden die Tiere nicht nur vermenschlicht,
sondern auch noch lächerlich gemacht, was unserer Meinung nach eine
Missachtung der Tierwürde und somit einen Verstoss gegen das
Tierschutzrecht darstellt.
Solche Bekleidungen haben mit Funktionalität nichts zu tun, sondern
dienen einzig und allein menschlichem Vergnügen. Aufgrund der
Körpersprache (schütteln, um sich der Kleider und Hüte zu entledigen)
und des zum Teil verängstigten Ausdrucks der Hunde auf der Bühne hatten
wir zudem den Eindruck, dass sie sich in den Kleidern überhaupt nicht
wohl fühlten. Hinzu kommt, dass die Atmosphäre an einer solchen
Veranstaltung mit lauter Musik, grellem Licht und Publikum für Hunde
sehr stressig sein kann. Aus den genannten Gründen sollte auf das
Verkleiden und anschliessende Präsentieren von Tieren unserer Ansicht
nach verzichtet werden."
Das Thema wurde nach der Messe im
Fachbeirat der Animalia St. Gallen diskutiert. Nicht zuletzt aufgrund
der klaren Stellungnahme der TIR haben Messeleitung und Fachbeirat
entschieden, an der Animalia künftig auf die Durchführung von
Hundemodeschauen zu verzichten. Die TIR nimmt diese Entwicklung mit
Erleichterung zur Kenntnis und hofft, dass der Schutz der Tierwürde
immer mehr auch den Weg ins Bewusstsein der Bevölkerung finden wird.
Denn nur so trägt der in der Verfassung und im Tierschutzgesetz
verankerte Schutz der Tierwürde auch wirklich zur Verbesserung der
Situation der Tiere bei und bleibt nicht toter Buchstabe.