Stiftung für das Tier im Recht am IAHAIO-Weltkongress in Tokio
Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger vertraten die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) vom 5. bis 8. Oktober 2007 am 11. Weltkongress der International Association of Human-Animal Interaction Organization IAHAIO in Tokio. Der vom Prinzen Akishino (Fumihito) feierlich eröffnete Kongress stiess auf ein sehr grosses Medieninteresse und wurde von über 1200 Teilnehmern besucht.
11.10.2007
Traditionellerweise bedeutet der alle drei Jahre stattfindende IAHAIO-Weltkongress ein viel beachtetes und bedeutendes Forum für Experten der verschiedenen Disziplinen der Mensch-Tier-Beziehung aus aller Welt. Wie schon bei den letzten Austragungen hatte die TIR auch diesmal die Gelegenheit, die rechtlichen Aspekte des Themas auszuleuchten. Im Rahmen eines eigenen Workshops mit dem Titel "Animals in the Law: A Global Perspective – Update 2007" präsentierten Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger eine umfangreiche rechtsvergleichende Studie über das Tier in 18 verschiedenen nationalen Rechtsordnungen. Hierfür wurde der bereits 2004 in Glasgow vorgestellte Raster mit 18 Kernfragen über die rechtliche Erfassung der Mensch-Tier-Beziehung in den letzten drei Jahren bedeutend erweitert, sodass in Tokio nun eine sehr umfassender Vergleich von 18 Nationen gezeigt werden konnte. Neben dem schweizerischen Recht wurde dabei jenes von Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, der Niederlande, Griechenland, Dänemark, Grossbritannien, Kanada, der USA, Argentinien, Japan, Südkorea, China, Südafrika und Neuseeland untersucht und kritisch gegenüber gestellt. Hierbei zeigte sich unter anderem, dass die Schweiz in gewissen Bereichen über durchaus tierfreundlichere Normen (insbesondere in zivilrechtlicher Hinsicht) verfügt als die meisten anderen untersuchten Staaten, in anderen Bereichen aber auch hierzulande aus der Sicht des Tierschutzes und der Mensch-Tier-Beziehung noch grosse Gesetzesdefizite bestehen.
Die Präsentation der TIR fand beim internationalen Publikum grosses
Interesse und wurde im Verlaufe des Kongresses verschiedentlich zitiert
und sehr positiv bewertet.
Im Hinblick auf die nächste IAHAIO-Konferenz
(2010 in Stockholm) zieht die TIR in Betracht, die Studie weiter
auszubauen und das hierfür notwendige Beziehungsnetz noch einmal zu
erweitern.
Ziel dieser engen internationalen Zusammenarbeit ist es, das
gegenseitige Verständnis für die Eigenarten nationaler
Tierschutzbestimmungen zu fördern und sich gegenseitig bei der Schaffung
und Implementierung strengerer Normen zu unterstützen. Auf diese Weise
soll die Stellung des Tieres in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen
sukzessive verbessert werden. Die TIR wird die Ergebnisse ihrer
Untersuchung und die vollständige Übersicht über die 18 nationalen
Rechtsordnungen in Kürze auf ihrer Website publizieren.
Im Rahmen eines weiteren Workshops mit dem Titel "A Universal, Natural
and Basic Human Right To Have Contact With Animals?" lieferte der
Geschäftsleiter der TIR, Antoine F. Goetschel, das Fundament für die
Forderung, wonach das Halten von Heimtieren oder zumindest der Kontakt
mit ihnen ein Grundrecht darstelle. Dabei konnte er sich auf seine
Erkenntnisse und Argumentationslinien abstützen, die er bereits 1989 in
seiner Doktorarbeit über Tierschutz und Grundrechte herausgeschält
hatte. Am diesjährigen Kongress hat die IAHAIO nun einstimmig eine
darauf basierende Deklaration verabschiedet, wonach der Zugang und
Kontakt mit Tieren weltweit und für jedermann grundrechtlichen Charakter
erlangen sollte.
Aufgrund des grossen positiven Feedbacks für ihre
Präsentationen darf die TIR mit Genugtuung feststellen, dass sie - wie
auch mit ihrer verschiedentlich gestellten Forderung nach weltweiter
Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten nach Zürcher Modell - an
vorderster Front für die Besserstellung des Tieres auf der Welt eine
wichtige Aufgabe erfüllt.
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