Friendsmail Nr. 8: Zürcher Verwaltungsgericht schützt Würde von Versuchsprimaten
6. Mai 2008
Liebe Freundinnen und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Wir freuen uns sehr, Ihnen
sozusagen "taufrisch" von einem grossen Erfolg für den Tierschutz
berichten zu dürfen, an dem die TIR massgeblich beteiligt ist: Heute ist der
Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts bekannt geworden, dass zwei
umstrittene Primatenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik verboten
bleiben.
Im November 2006 hat die kantonale
Tierversuchskommission die beiden vom Veterinäramt ursprünglich bewilligten
Projekte bei der kantonalen Gesundheitsdirektion angefochten. In beiden Fällen vertrat
sie dabei die Ansicht, die geplanten Experimente seien aufgrund der
unverhältnismässigen Belastungen für die Primaten rechtswidrig, wobei vor allem
auch die Tierwürde übermässig verletzt werde. Die Gesundheitsdirektion hat die
Auffassung der Tierversuchskommission in beiden Fällen gestützt. Gegen diese
Entscheide haben die betroffenen Forscher dann beim Verwaltungsgericht
Beschwerde geführt.
In den mit Spannung erwarteten
Urteilen hat das Verwaltungsgericht nun die Argumentation der Tierversuchskommission
erneut bestätigt. Es weist die Beschwerden vollumfänglich ab, womit die
umstrittenen Versuche untersagt bleiben.
Ob die betroffenen Forscher die
Verfahren an das Bundesgericht weiterziehen, ist noch offen. Auf Seiten des
Tierschutzes sieht man dem jedoch gelassen entgegen.
Erstmals überhaupt wurden damit
Tierversuche in der Schweiz auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Ob dies einen
eigentlichen Paradigmenwechsel im Tierversuchsbereich bedeutet, bleibt
abzuwarten – der Erfolg gibt aber Hoffnung, dass die Tierwürde in der
Bewilligungspraxis fortan stärkere Beachtung finden wird.
Die TIR ist hoch erfreut über die
beiden Entscheide und den Mut der zuständigen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
zu tierfreundlichen Entscheidungen. Sie beglückwünscht die
Tierversuchskommission – und insbesondere die drei Tierschutzvertreter, die am
positiven Ausgang der Verfahren ganz entscheidend beteiligt waren. Da einer
dieser drei – als einziger Jurist in der Kommission – der Geschäftsleiter der
TIR ist, dürfen wir nicht ohne Stolz behaupten, ebenfalls einen nicht
unwesentlichen Teil zum Gelingen in dieser bedeutenden Angelegenheit
beigetragen zu haben.
Freundliche
Grüsse und einen wundervollen Frühlingsbeginn.