Friendsmail Nr. 2: Blockseminar im Tierschutzrecht wiederum ein voller Erfolg
03. April 2007
Liebe Freundinnen und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
In Zusammenarbeit mit Heribert Rausch, ordentlicher Professor für Umwelt- und Verwaltungsrecht, und seinem Assistententeam durften Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger von der TIR als Lehrbeauftragte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 28. bis 30. März 2007 erneut ein Blockseminar im Tierschutzrecht durchführen. 16 am Tierschutz interessierte (vorwiegend Jus-)Studierende der Uni Zürich hatten im Vorfeld der Veranstaltung umfassende und teilweise hervorragende Seminararbeiten zu rechtlichen Aspekten der Mensch-Tier-Beziehung verfasst. In Solothurn wurden diese von den Bearbeitern nun vorgestellt und im Plenum diskutiert.
Auch für dieses insgesamt bereits vierte Tierschutzrechts-Seminar war der Katalog der Referatsthemen sehr ausgewogen. Am ersten Tag reichte das Spektrum von einem eingehenden inhaltlichen Vergleich zwischen dem geltenden und dem voraussichtlich 2008 in Kraft tretenden neuen Tierschutzgesetz bis zu einer kritischen Übersicht über die kantonal sehr unterschiedliche rechtliche Erfassung der Hundehaltung. Zudem wurden die sog. "Grundsatzartikel Tiere" (d.h. die 2003 eingeführten Bestimmungen, wonach Tiere keine Sachen mehr darstellen) diskutiert. Mit Hilfe einer umfassenden Praxisumfrage wurde dabei beispielsweise aufgezeigt, dass das System der kantonalen Meldestellen (mit dem die massive Verkürzung der Frist des Eigentumsübergangs auf den Finder eines entlaufenen oder verlorenen Heimtieres auf nur noch zwei Monate rechtfertigt wird) leider verschiedene erhebliche Mängel aufweist.
Der zweite Tag wurde mit einem aufschlussreichen Referat über die gesetzlichen Grundlagen des schweizerischen Artenschutzes eröffnet. Es folgten je ein Doppelvortrag über "Tiere im Einsatz" und "Störefried Tier – Rechtlicher Umgang mit unerwünschten Tieren", bei denen vor allem rechtliche Aspekte des Hunde- und Pferdesports (mit der Doppelregelung durch gesetzliche und verbandsinterne Normen) sowie die Problematik der Schädlingsbekämpfung beleuchtet wurden. Besondere Bedeutung kam alsdann dem Tier im Strafrecht zu. Eine Studentin besprach die Strafbestimmungen im neuen Tierschutzgesetz und dabei vor allem die Strafbarkeit der Verletzung der tierlichen Würde, während eine andere sich dem Versuch der sog. Reobjektivierung des Tierschutzstrafrechts widmete und einen sehr praxisnahen Tarifkatalog für die Sanktionierung der einzelnen Tierschutzverstösse aufstellte. Ein weiteres Thema betraf in der Folge das Verhältnis des Schweizer Tierschutzrechts zu den Bestimmungen des Europarats und der Europäischen Union, was am Beispiel des Tiertransportbereichs dargestellt wurde. Ein Doppelreferat über das Schutzniveau des neuen Schweizer Tierschutzgesetzes im Vergleich zu den Erlassen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Italien sowie ein rechtsphilosophischer Beitrag zum Thema "Weiterentwicklung des Tierschutzrechts auf der Basis der Tierrechtstheorie" rundeten das breite Themenspektrum ab. Den ausführlichen Themenkatalog finden Sie hier.
Die Präsentationen waren durchwegs sehr gut vorbereitet, anschaulich und auf die juristischen Aspekte der einzelnen Themen fokussiert. In der Regel beurteilten die ReferentInnen die Sachlage kritisch und konnten dabei nicht selten Schwachstellen in Wortlaut, Systematik und vor allem auch in der Umsetzung des geltenden Tierschutzrechts offen legen.
Die den Vorträgen jeweils folgende Diskussion verlief sachlich, dennoch
aber angeregt und erfrischend und wurde durch eingeladene Fachleute
zusätzlich bereichert. Namentlich Amedeo Baumgartner vom Rechtsdienst
des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) und Dr. Nils Stohner, Verfasser
einer herausragenden Dissertation zum Verhältnis Tierschutz und
WTO-Recht und jetziger Gerichtsschreiber am Bundesgericht, vermittelten
dabei immer wieder aufschlussreiche Einblicke in die Praxis und zeigten
Diskrepanzen zur Theorie auf. Als Gäste durfte ausserdem auch eine
stattliche Anzahl interessierter TIR-MitarbeiterInnen begrüsst werden,
die sich ebenfalls rege an den Diskussionen beteiligten.
Traditionellerweise
kam neben dem fachlichen auch der gesellschaftliche Teil der
Veranstaltung nicht zu kurz. Bei gemütlichem Beisammensein wurde jeweils
am Abend – und teilweise bis in die frühen Morgenstunden – debattiert
(wobei die Dozenten, Assistenten und Gäste den Studierenden an
Durchhaltevermögen auch diesmal in nichts nachstanden). Abgerundet wurde
das Blockseminar durch einen interessanten Stadtrundgang durch
Solothurn mit anschliessender Besichtigung der legendären
"Öufi-Brauerei" und einem beschwingten Seminarabend im Hotel Krone.
Aus Sicht der TIR war die Veranstaltung ein voller Erfolg – und es wird
hoffentlich auch allen übrigen TeilnehmerInnen noch lange in bester
Erinnerung bleiben. Die allermeisten der jeweils rund zwanzigseitigen
Seminararbeiten werden in den nächsten Wochen gebunden und in die
Bibliothek der TIR integriert, um auch weiteren Interessierten zur
Verfügung zu stehen. Die inhaltlichen Auseinandersetzungen mit den
gewählten Themen waren intensiv und gehaltvoll, und die gesamthaft hohe
Qualität der Arbeiten und Präsentationen darf als deutliches Zeichen für
Motivation und Einsatzbereitschaft junger Juristinnen und Juristen für
das Tier im Recht gedeutet werden. In diesem Sinne waren auch die
zwischenmenschlichen Kontakte erfreulich und sehr ermutigend.
Die
TIR freut sich sehr über ein rundum gelungenes Seminar und dankt allen
Verantwortlichen und TeilnehmerInnen noch einmal ganz herzlich für ihren
persönlichen Beitrag.