Unterstützen Sie die TIR
Damit wir uns auch in Zukunft mit aller Kraft für die Tiere und ihren Schutz einsetzen können, sind wir als gemeinnützige Non-Profit-Organisation auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Am wirkungsvollsten helfen Sie uns mit einer Spende. Hierfür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
Jetzt spenden
Haben Sie Fragen zu Spenden allgemein?
Kontaktieren Sie Beat Leutwiler:
Tel. +41 (0) 43 443 06 43
leutwiler@tierimrecht.org
Haben Sie Fragen zu Erbschaften und Legaten?
Tel. +41 (0) 43 443 06 43
kuenzli@tierimrecht.org
Andere Möglichkeiten, die TIR zu unterstützen
Spendenkonto PostFinance (CHF)
IBAN: CH17 0900 0000 8770 0700 7
BIC/SWIFT: POFICHBEXXX
Spendenkonto PostFinance (EUR)
IBAN: CH39 0900 0000 9113 3025 5
BIC/SWIFT: POFICHBEXXX
Spendenkonto Bank (CHF)
IBAN: CH22 8080 8001 5799 0350 4
Clearing-Nr.: 80808
BIC/SWIFT: RAIFCH22XXX
Ein wirksamer Tierschutz lässt sich nur durch strenge Gesetzesgrundlagen, einen konsequenten Vollzug und eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung sicherstellen. Von unseren vielfältigen – und grösstenteils kostenlosen – Dienstleistungen profitieren darum nicht nur offizielle Stellen und die Öffentlichkeit, sondern vor allem immer auch die Tiere.
Die TIR unterliegt der eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Diese kontrolliert uns im Hinblick auf den effizienten Einsatz aller Ressourcen und prüft jährlich unsere Jahresrechnung. Die TIR wird weder vom Bund noch vom Kanton subventioniert. Alle unsere Tätigkeiten werden ausschliesslich aus Spendengeldern und projektbezogenen Zuwendungen finanziert. Selbstverständlich garantieren wir für einen sorgfältigen und effektiven Umgang mit Ihren Spendengeldern. Die TIR ist ohne Darlehen oder Hypotheken finanziert.
Steuern sparen mit Spenden an die TIR
Spenden an die TIR können von den Steuern abgezogen werden. Näheres über die kantonale Steuerbefreiung finden Sie hier. Die Stiftung selbst ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Verdankungen/Spendenbestätigungen
Spenden ab CHF 100.- werden mit einem persönlichen Schreiben verdankt. Alle Spenderinnen und Spender erhalten zudem einmal jährlich (Ende Februar) eine Bescheinigung für Ihre Steuererklärung (Jahresgesamtspendenbetrag).
Die ZEWO ist eine Stiftung mit dem Zweck, wohltätige Organisationen zu kontrollieren und ihnen, wenn sie den Beurteilungskriterien genügen, das ZEWO-Gütesiegel zu verleihen. Für ihre Dienstleistungen verlangt die ZEWO eine nicht unerhebliche Umsatzbeteiligung. Nachdem die Zertifizierungsmöglichkeit seit Juli 2013 nicht mehr nur auf humanitäre Hilfsorganisationen, Natur- und Artenschutzorganisationen beschränkt ist und die ZEWO neu auch Tierschutzorganisationen zulässt, hat die TIR diese Möglichkeit eingehend geprüft. Aufgrund der hohen Kosten sieht die TIR bis auf weiteres vom Erwerb eines ZEWO-Gütesiegels ab und setzt den entsprechenden Betrag direkt für ihre Tierschutzprojekte ein.
Weitere Informationen
Informationsmaterial und Einzahlungsscheine können Sie über das Kontaktformular, telefonisch via 043 443 06 43 oder via E-Mail info@tierimrecht.org bestellen.
Unsere Vorstellungsbroschüre, die Jahresberichte sowie sämtliche Ausgaben des TIR-Informations-Flyers können auch elektronisch heruntergeladen werden.